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Teilungsversteigerung und Zugewinnausgleich

Gefragt am 26.06.2009
13:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4436 | Bewertung 4.3/5

 

Im Rahmen eines seit Jan. 2005 laufendem Scheidungsverfahren beim AG Offenbach a.M. ist auch über den Zugewinnausgleich zu befinden. Der letzte Termin hierzu war am 11.12.2008. Die zuständige Richterin hat bislang noch keine Gerichtsentscheidung verkündet, Überlastung des Gerichts.
In der Zwischenzeit hatte meine Ehefrau die Teilungsversteigerung des gemeinsamen Wohnhauses eingeleitet und jetzt am 17.06. für 133.000 € ersteigert. Der Verteilungstermin ist der 30.07.2009.
Da ich zum Zeitpunkt der Heirat 1974 bereits Eigentümer dieses Hauses (von geschiedener Ehefrau eine Hälfte erworben), errechnet sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von 78.000 € (vom Gerichtsgutachter ermittelt) für zu meinen Gunsten.
Frage: Was ist zu tun, dass ich zum Verteilungstermin der hälftigen Verteilung des Übererlöses widersprechen kann. Die Anwältin meiner Frau hat angekündigt, dass bei Verweigerung meiner Zustimmung, sie sofort Klage erheben werde und ich dann mit erheblichen Schadensersatzforderungen zu rechnen habe, da ich aus dem Ehescheidungsverfahren noch keinen titulierten Anspruch gegen meine Frau habe. Ich denke aber, es ist ein laufendes Verfahren kurz vor dem Abschluss und das Ergebnis sollte man irgendwie abwarten, Vorbehalt?
Es besteht die Gefahr, dass ich ansonsten nicht zu dem mir zustehenden Zugewinnausgleich komme. Sollte man vielleicht einen entsprechenden Antrag an das FamG Offenbach stellen, dass aus gebotenem Anlass der Zugewinnausgleich tituliert werden soll?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.06.2009
13:14 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 26.06.2009
14:17 Uhr

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Beantwortet am 26.06.2009 14:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4436 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Ich verstehe Ihr Problem sehr gut und leider ist der Einwand der Kollegin nicht gänzlich von der Hand zu weisen.
Das Problem ist in der Tat, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig geschieden sind und demnach der Versteigerungserlös, so wie ein eventueller Übererlös durch zwei zu teilen ist, so dass jeder jeweils 50 % erhält.

Nach Ihrer Schilderung haben Sie jedoch voraussichtlich einen Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber Ihrer Frau, so dass Ihre Frau Ihnen etwas zahlen muss. Diesen Anspruch haben Sie ja unabhängig davon, wie die Versteigerung verläuft ...



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