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Niesrecht Pflegheim für Oma und hohe kosten für Eltern die nur 1300Euro bekommen.

Gefragt am 07.01.2016
16:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2442

 

Meine Oma ist im Pflegeheim (92 und Alzheimer) und soll jetzt mit Pflegestufe 3 eingestuft werden. Meine Eltern sollen jetzt 500,00 € bezahlen, die sie nicht haben. Meine Mutter bekommt noch keine Rente, ist Hausfrau. Mein Vater bekommt nur 1300,-€ von dem sie auch noch leben müssen.
Oma hatte Niesrecht für ihre EG Wohnung, doch es würde immer schwieriger Oma zu hause zu Pflegen. Damals wurde das Niesrecht schon rausgenommen. Das sind jetzt ca. 7 Jahre her.
Das Sozialamt hat die Bezuschussung abgelehnt. Weil wir angeblich 10 Jahre warten müssen.
Ist das korrekt...?
Müssen meine Eltern von ihren 1300,00 € auch noch was abgeben...? Oder gibt es da eine Grenze...?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.01.2016
16:56 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 07.01.2016
17:26 Uhr

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Beantwortet am 07.01.2016 17:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2442

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider wird hieraus nicht ausreichend deutlich, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Bitte beantworten Sie im Rahmen der kostenlosen Ergänzungsoption noch die Antworten auf folgende Fragen:

Wer ist momentan Eigentümer des Hauses und der EG-Wohnung?

Wurde das Haus von Ihrer Oma an Ihre Eltern verschenkt, und wenn ja wann?

Umfasste die Schenkung auch die EG-Wohnung und wurde Ihrer Oma im Gegenzug ein Nießbrauchrecht eingeräumt? Wenn ja, wann geschah dies und wann endete das Nießbrauchrecht?

Das Sozialamt beruft sich hier wahrscheinlich auf § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers), diese Rückforderung ist gemäß § 529 Absatz 1 BGB erst nach 10 Jahren ausgeschlossen ...



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