kindergeld im ausland
Gefragt am 29.06.201122:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4538
Hallo
Ich habe drei kinder 13-10 und7 jahre alt.
wir sind alle Deutsche.
Ich arbeite in deutschland.
Meine frau möchte mit unser kinder in ausland (nicht Eu länder)wohnen und die kinder dort der schule besuchen.
Meine frau bekommt rente (krankheit)
Ich bleibe in Deutschlnd weiter arbeiten.
DIE FRAGE:bekommen wir(bzw.unsere kinder) weiter kindergeld bezhlt.
DANKE
i
22:06 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Kindergeldanspruch ist ein steuerrechtlicher Anspruch.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bei einem Auslandsaufenthalt nur dann, wenn die Eltern weiterhin verdienen und in Deutschland Steuern zahlen.
Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nur dann erhalten, wenn er unter anderem
in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder
als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder
eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausübt oder
Rente nach deutschen Vorschriften bezieht ...
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