Ist Kleidung im Kindesunterhalt
Gefragt am 09.02.201115:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7369
Hallo zusammen,
mein Mann und ich sind seit 2 Jahren verheiratet.Er hat eine 9 jährige Tochter die regelmäßig und gerne bei uns ist. Wir haben sie auch alle halben Ferien.Geschieden ist mein Mann seit 3 Jahren.Seine Exfrau war auch wieder verheiratet. Ist aber schon wieder geschieden.Seit den Weihnachtsferien hat die Exfrau entschieden dem Kind, auch in den Ferien, keine Wechselkleidung mitzugeben. Mein Mann soll gefälligst selbst etwas kaufen. Mein Mann zahlt regelmäßig und pünktlich den Unterhalt und auch z.B. die Hälfte der Klassenfahrten sind kein Problem für uns. Da kein Kontakt zwischen den ehemaligen Eheleuten besteht und nicht möglich ist,leidet das Kind unter dieser Situation. Was sollen wir machen???????? Muß sie nicht für Kleidung sorgen? Gibt es keine Gesetze dafür oder Urteile vom Familiengericht.
Im Voraus herzlichen Dank
15:53 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
I.
Grundsätzlich gewährt die Ex-Frau dem Kind Naturalunterhalt, indem sie das Kind erzieht und betreut. Damit erfült sie ihre Unterhaltspflicht. Demgegenüber ist der Vater des Kindes barunterhaltspflichtig. Er erfüllt die ihm obliegende Unterhaltspflicht folglich durch die Unterhaltszahlungen ...
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