SteuerberaterSteuererklärung1. Februar 2012
Steuerliche Behandlung Rückzahlung Darlehen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
zu nachfolgend dargestellten Sachverhalt bitte ich freundlicherweise um Beantwortung meiner Fragen:
- A und B (Ehepaar) geben C (Cousin des A) mehrere verzinsliche Darlehen
- Zinszahlungen durch C bleiben über viele Jahre gänzlich aus
- Sodann wird die Kündigung der Verträge durch A und B ausgesprochen, jedoch bleibt auch die Rückzahlung der hingegebenen Beträge aus
- Daher wurde C verklagt und zur Rückzahlung der hingegebenen Beträge, Darlehenszinsen sowie Verzugszinsen ab Fälligkeit verurteilt
- C ist in einer sehr angespannten finanziellen Situation, eine Vollstreckung des Titels würde wohl dazu führen, dass dieser in die Privatinsolvenz ginge. Nunmehr haben wir C angeboten, dass wir solange auf die Vollstreckung des Titels verzichten, wie monatlich 500,00 € gezahlt würden. Dies würde entsprechend in einer Ratenzahlungsvereinbarung festgehalten werden, wonach die Raten zunächst auf die entstandenen Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet werden
Fragen: Wie wäre die monatliche Rate einkommensteuerlich zu erfassen, d.h. wie ist der enthaltene Darlehenszinsanteil aus dieser Rate zu ermitteln? Wo auf der Anlage KAP zu erfassen?
Abwandlung: Wie wäre es einkommen- und schenkungsteuerlich zu behandeln, wenn sich A und B nunmehr wegen der sehr schlechten finanziellen Lage des C und der drohenden Privatinsolvenz mit C vergleichen und auf die Darlehens- und Verzugszinsen verzichten würden und damit nur der reine Darlehensbetrag zzgl der Kosten von C zurückzuzahlen wäre? Oder sollte zumindest ein niedriger Zinssatz vereinbart werden (Mindestzinssatz?)?
Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
A und B
O
Oliver Burchardt
· Castrop-Rauxel
23. Oktober 2009
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebn...
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