Ehegattenunterhalt ohne Trennung
Gefragt am 25.10.200914:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4017
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein verwitweter Vater hatte im Alter von 68 Jahren nocheinmal geheiratet. Er erhält seine Pension, seine Frau erhält ihre Rente. Keiner ist bedürftig. Es besteht gesetzliche Zugewinngemeinschaft.
Mein Vater muss nun im Pflegeheim leben und es verbleiben von seiner Pension nach Abzug aller notwendigen Kosten noch rund 750 EUR. Eine Trennung der Ehegatten ist nicht erfolgt.
Seine Ehefrau sagt nun, dass sie dieses übrige Geld komplett für sich ausgezahlt bekommen möchte, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre eigene Rente in Höhe von ca. 1.400 EUR möchte sie sparen.
Sie begründet dies damit, dass sie als Ehefrau unterhaltsberechtigt ist und einen Anspruch auf dieses Geld hat.
Hat sie Recht ?
Wir würden das Geld lieber auf dem Konto des Vaters belassen, um weiterhin vorzusorgen.
Vielen Dank + mit freundlichen Grüßen
14:34 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Da der Vater hier verheiratet ist, kann zunächst dessen neue Ehefrau auch über den Verbleib der Pension bestimmen. Daher hat die Frau grundsätzlich auch Recht. Allerdings ist die Begründung, dass sie unterhaltberechtigt sei, nicht zutreffend. Hier sind die Ehepartner nicht getrennt, sondern leben in der Ehe, nur, dass der Vater im Heim lebt. Da die Frau eine recht hohe Rente erhält, ist sie zunächst nicht unterhaltsberechtigt. Jedenfalls müsste Sie insoweit ihren Unterhaltsanspruch auch nachweisen.
Hier kann eventuell auch erwogen werden, dass sich Ihr Vater von der Frau trennt. Dann besteht kein Anspruch der Frau mehr auf das Geld, da sie eine höhere Rente bezieht ...
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