biologischer vater
Gefragt am 10.10.200911:10 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3894
ex freundin (philipina) lebt mit dt mann und eigenem gemeins sohn in deutscl seit 1997.
wir haben - so meine exfreundin - gemeisame 12j tochter; vaterschtest steht noch aus. vermutl stimmts.
unterhaltsforderung an mich in den letzten 12j keine, ebenf keine bez zum kind (nie gesehen). ex verlangt gestern 'ploetzlich' als beitrag zur erz der tochter 8000 euro von mir, da ihr konto uberzogen sei, brauche fr summe, um wieder auf null zu kommen. dann wolle sie arbeit suchen. ruft wg antw am montag wieder an. meine strategie?
danke!
11:10 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Verwandte in gerade Linie sind einander entsprechend § 1601 BGB dazu verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Hierbei ist gemäß § 1613 BGB zu berücksichtigen, dass Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden kann, ab dem
- der Verpflichtete aufgefordert wurde Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen oder
- sich mit der Zahlung des Unterhalts in Verzug befindet oder
- hinsichtlich des Unterhaltsanspruches verklagt wurde ...
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