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Auszahlung Geld am Haus

Gefragt am 19.10.2009
14:50 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4059

 

Ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und bin alleiniger Besitzer (Grundbuchamt) einer Immoblilie. Meine Lebenspartnerin hat mit mir zusammen diese Immobilie gebaut. Wir beide sind im Kreditvertrag als Kreditnehmer eingetragen, sie steht allerdings nicht im Grundbuchauszug. Sie zahlt bei der Immobilie eine monatliche Rate von ca. 700 Euro. 2 Sonderzahlungen hat Sie auch im Laufe dieser nunmehr 9 Jahren geleistet. Insgesamt mehr als 100.000 Euro. Sie will sich nun von mir trennen und Geld von mir zurück haben. Ich habe aber noch den Restkredit abzuzahlen. Ich würde einen Teil des Geldes zurück geben. Abzüglich einer "Miete" für die Jahre die Sie mit mir im Haus gelebt hat. Ich stelle mir vor, dass Sie einen Anteil jetzt gleich bekommt und den Rest dann nach und nach. Meine Frage: Kann Sie überhaupt Geld zurück fordern? Wenn ja, wie schnell muß ich das Geld zurück zahlen? Ich kann nicht noch einen weiteren Kredit aufnehmen.Kann es auch eine Spanne von ca. 10 Jahren sein? Kann Sie auch Geld für die beim Hausbau geleisteten Arbeitsstunden fordern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.10.2009
14:50 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 19.10.2009
15:16 Uhr

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Beantwortet am 19.10.2009 15:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4059

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden die persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen, die die Partner einander gewähren, ohne etwas Besonderes vereinbart zu haben, grundsätzlich nicht ausgeglichen. Dies ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Rückforderung von Leistungen, die während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft getätigt werden und das Maß übersteigen, dass nötig ist, um ein gemeinsames Leben zu führen, ist demgegenüber grundsätzlich denkbar ...



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