Adoption
Gefragt am 21.02.201214:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3980
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Mann, britischer Staatsangehoeriger, moechte meinen Sohn, 25 Jahre, deutscher Staatsangehoeriger, adoptieren, da mein Sohn gerne den Familiennamen meines Mannes annehmen moechte. Wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haetten dies sicherlich schon vor langer Zeit in Angriff nehmen sollen. Meine Frage ist ob dies moeglich ist und fuer den Fall das eine Moeglichkeit besteht, welchen Weg muss ich gehen.
Mit bestem Dank und freundlichen Gruessen,
14:16 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Volljährigenadoption (§§ 1767 und 1770 BGB) muss vom Annehmenden und Anzunehmenden in notariell beurkundeter Form beantragt werden. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für das Adoptionsverfahren ergibt sich aus den §§ 101, 186 FamFG.
Es sind also zwei Anträge erforderlich, die bei persönlicher Anwesenheit vor dem Notar der notariellen Beurkundung bedürfen. Der Notar wird die Beteiligten dabei über alle Rechtsfolgen aufklären. Nach Einreichung der Anträge entscheidet das zuständige Familiengericht über die Annahme des Volljährigen, § 1768 BGB ...
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