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Testament und folgen

Gefragt am 16.04.2021
13:58 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1239 | Bewertung 5/5

 

Konstellation:

Wir möchten ein Testament in der Form schreiben, dass das Vermögen nur ich oder meine Frau erben können.
D.h., wenn die Frau F. stirbt, erbt komplettes Vermögen der Mann M. und wenn der Mann M. stirbt erbt das ganzes Vermögen die Frau F. und die Kinder gar nicht.
Ich habe mehr oder weniger mich informiert über Pflichtanteil für Kinder, aber wir möchten das komplett so viel wie möglich niedrig halten.
Wir haben 3 Kinder.
Wir haben folgendes Vermögen:
1. Ein Einfamilienhaus auf beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen

2. Außerdem Mann M. hat 2 Mehrfamilienhäuser (1x 6 FH und 1 x 4 FH) mit dem Bruder als Hausgemeinschaft zusammen, Ehefrau(en) von MH-Grundstückseigentümer sind im Grundbuch gar nicht als Eigentümerinnen eingetragen.

Meine Frage lautet wer was bekommt inkl. Kinder Pflichtanteil:

A.) Was erben die Kinder, wenn die Frau F. stirbt, besonders im Bezug von 50% Anteil des Einfamilienhauses als Miteigentümerin eigetragen ist und was der Mann M.? (inkl. Kinder)

B.) Was erben die Kinder, wenn die Frau F. stirbt, besonders im Bezug von Anteil von den Mehrfamilienhäusern (unter 1.), wo nur der überlebender Mann M. als Eigentümer eigetragen ist und was die Frau F.? (inkl. Kinder)

C.) Wie sieht das steuerlich aus?

D.) Welche Testamentsform wäre die beste?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.
M. Petro

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.04.2021
13:58 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 20.04.2021
06:56 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.04.2021 06:56 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1239 | Bewertung 5/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Erbrecht)

Zu D) Es kommt darauf an, wer erben soll, nachdem F und M gestorben sind. Wenn dann die Kinder Schlusserben sein sollen, ist das Berliner Testament mit Strafklausel die beste Testamentsform.

Zu C) Jeder muss seinen Anteil an der Erbschaft selbst versteuern ...



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