Teilungsversteigerung
Gefragt am 09.08.200910:39 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3839
Erbengemeinschaft ist im Grundbuch eingetragen
Einigkeit kommt nicht zustande
Es soll jetzt Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt werden.
Frage:
Ist hierzu zwingend vorher eine
" Auseinandersetzungsklage auf Zustimmung zur Erbauseinandersetzung gemäß Teilungsplan"
notwendig?
10:39 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf dieser Internetplattform.
Ich möchte Sie vorab kurz darauf hinweisen, dass sich meine Antwort ausschließlich an dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes orientiert und keine persönliche Beratung bzw. Vertretung ersetzen kann. Die nachstehenden Informationen können daher nur einen ersten rechtlichen Eindruck in ihrer Angelegenheit vermitteln ...
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