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Teilungsversteigerung

Gefragt am 09.08.2009
10:39 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3839

 

Erbengemeinschaft ist im Grundbuch eingetragen
Einigkeit kommt nicht zustande
Es soll jetzt Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt werden.
Frage:
Ist hierzu zwingend vorher eine
" Auseinandersetzungsklage auf Zustimmung zur Erbauseinandersetzung gemäß Teilungsplan"
notwendig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.08.2009
10:39 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 09.08.2009 12:35 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3839

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf dieser Internetplattform.

Ich möchte Sie vorab kurz darauf hinweisen, dass sich meine Antwort ausschließlich an dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes orientiert und keine persönliche Beratung bzw. Vertretung ersetzen kann. Die nachstehenden Informationen können daher nur einen ersten rechtlichen Eindruck in ihrer Angelegenheit vermitteln ...



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