Pflichtanteile
Gefragt am 21.08.200918:24 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3849
hallo,
Mein Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder die nur ihren Plichtteil erhalten sollen.
Ich habe keine Kinder.
Wir sind beide als Eigentümer einer Eigentumswohnung, Kaufwert vor 4 Jahren 210 000,- €, im Grundbuch eingetragen.Diese haben mein Mann u. ich zusammen erarbeitet.
Frage: Wie hoch der Pflichtteil der beiden Kinder u. was steht mir zu?
18:24 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Ihre Frage bezieht sich offenbar auf den Fall, dass Ihr Mann vor Ihnen verstirbt.
Dann würden Sie gem. §§ 1371,1931 BGB grundsätzlich die Hälfte erben und die Kinder gem. § 1924 die andere Hälfte, also jedes der Kinder ¼.
Gem. § 2303 BGB beträgt der Pflichtteilsanspruch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Zahlungsanspruch gegen den/die erben ...
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