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Möglichkeit Vermächtnis trotz Erbverzicht

Gefragt am 13.11.2009
13:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4387

 

Meine Frau und ich haben einen Ehevertrag geschlossen, in dem wir gegenseitig auf unsere Erb-und Pflichtteilsrechte verzichten. Kann meine Frau mich dennoch in ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.11.2009
13:03 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 13.11.2009
13:07 Uhr

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Beantwortet am 13.11.2009 13:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4387

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung liegt nämlich lediglich ein Verzicht auf Erbrechte sowie Pflichtteilsrechte vor. Ein Vermächtnis ist jedoch kein Erbe und auch kein Pflichtteilsanspruch, sondern ein schuldrechtliche Anspruch, der entweder auf Zahlung unter Herausgabe bestimmter Gegenstände lautet, also etwas anderes ...



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