Freibetrag für URenkel
Gefragt am 29.07.201009:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4739
Welchen Freibetrag haben Urenkel im Gegensatz zu Enkel?
Einmal liest man 200.000,00 wie Enkel, dann liest man wieder von 100.000,00.
Danke
09:03 Uhr
Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderem rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Medium ist auch nur geeignet Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen und kann eine Beratung bei einem Kollegen vor Ort nicht ersetzen ...
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