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Freibetrag für URenkel

Gefragt am 29.07.2010
09:03 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4544

 

Welchen Freibetrag haben Urenkel im Gegensatz zu Enkel?
Einmal liest man 200.000,00 wie Enkel, dann liest man wieder von 100.000,00.
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.07.2010
09:03 Uhr
 Tobias Rösemeier Tobias Rösemeier Beantwortet am 29.07.2010
09:23 Uhr

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Beantwortet am 29.07.2010 09:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4544

Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderem rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Medium ist auch nur geeignet Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen und kann eine Beratung bei einem Kollegen vor Ort nicht ersetzen ...



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