Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Erbschaftssteuer

Gefragt am 28.10.2009
13:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4204 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 5.8.2009 ein Haus von meinem Onkel in Köln geerbt und falle deshalb unter die seit 1.1.2009 geltenden Erbschaftssteuersätze. Diese Sätze sind wegen der Gleichstellung von Neffen und Nichten mit Dritten verfassungsrechtlich umstritten In der neuen Legislaturperiode sollen sie lt. Koalitionsvertrag wieder geändert werden (Besserstellung von Nichten und Neffen gegenüber Dritten). Meine Erbschaftssteuererklärung habe ich noch nicht abgegeben. Wie stelle ich sicher, daß bei einer erneuten Regelung der Erbschaftssteuersätze die dann zu erwartenden(günstigeren) Steuersätze auch für mich gelten?

Mit freundlichem Gruß
Paul Greis

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.10.2009
13:38 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 28.10.2009
14:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 28.10.2009 14:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4204 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

In der Tat möchte die neue Regierung die Ebschaftssteuersätze für Neffen/Nichten neu kalkulieren. In diesem Zusammenhang ist aber noch vieles offen, so z.B. ob die Steuerbelastung letztendlich 25% oder nur 20 % betragen soll.

Leider haben Sie keinen direkten Einfluss darauf, von der neuen gegebenenfalls für Sie günstigeren Regelung zu profitieren.

Im Grundsatz gilt nämlich, dass jeder Schenkung/Erbschaft innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigepflichtig ist. Ist diese Anzeige dann ordnungsgemäß erfolgt, wird das Finanzamt nach dem dann aktuell geltenden erbschaftssteuerrecht die Erbschaftssteuer berechnen und schließlich auch erheben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 6 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung