Erbschaftssteuer
Gefragt am 28.10.200913:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4377 | Bewertung 4.3/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 5.8.2009 ein Haus von meinem Onkel in Köln geerbt und falle deshalb unter die seit 1.1.2009 geltenden Erbschaftssteuersätze. Diese Sätze sind wegen der Gleichstellung von Neffen und Nichten mit Dritten verfassungsrechtlich umstritten In der neuen Legislaturperiode sollen sie lt. Koalitionsvertrag wieder geändert werden (Besserstellung von Nichten und Neffen gegenüber Dritten). Meine Erbschaftssteuererklärung habe ich noch nicht abgegeben. Wie stelle ich sicher, daß bei einer erneuten Regelung der Erbschaftssteuersätze die dann zu erwartenden(günstigeren) Steuersätze auch für mich gelten?
Mit freundlichem Gruß
Paul Greis
13:38 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
In der Tat möchte die neue Regierung die Ebschaftssteuersätze für Neffen/Nichten neu kalkulieren. In diesem Zusammenhang ist aber noch vieles offen, so z.B. ob die Steuerbelastung letztendlich 25% oder nur 20 % betragen soll.
Leider haben Sie keinen direkten Einfluss darauf, von der neuen gegebenenfalls für Sie günstigeren Regelung zu profitieren.
Im Grundsatz gilt nämlich, dass jeder Schenkung/Erbschaft innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigepflichtig ist. Ist diese Anzeige dann ordnungsgemäß erfolgt, wird das Finanzamt nach dem dann aktuell geltenden erbschaftssteuerrecht die Erbschaftssteuer berechnen und schließlich auch erheben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 6 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Erbrecht" Jetzt eigene Frage stellen!