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Erbfall im Ausland

Gefragt am 15.06.2011
12:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5532 | Bewertung 3/5

 

Meine Tante (australische StAng.) ist im Januar in Australien verstorben. Ihre Bestattung sowie die Abwicklung ihres Testaments wurde/wird von einem entsprechenden Büro in Perth abgewickelt. Es sind 4 Erben bedacht worden,einer davon bin ich. Die Angelegenheit liegt momentan beim Supreme Court of Western Australia, der die Genehmigung zur Veräußerung von Sachwerten und Aktien genehmigen muss. Erst dann kann dass mit der Abwicklung des Erbes beauftragte Büro Zahlungen an die Erben leisten.
Frage: Gibt es in Australien gegenwärtig eine Erbschaftssteuer oder ähnliches? Wo wird die Steuer erhoben und wie hoch ist diese? Wird der Erbfall von den australischen Behörden an die deutschen (Finanz-) Behörden gemeldet.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.06.2011
12:10 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 15.06.2011
12:25 Uhr

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Beantwortet am 15.06.2011 12:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5532 | Bewertung 3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



1.Gibt es in Australien gegenwärtig eine Erbschaftssteuer oder ähnliches?

Genau wie in Deutschland gibt es auch in Australien eine Erbschaftssteuer, die als sog „death duties“ bezeichnet wird.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen kurzen Leitfaden mit wichtigen Informationen zum Erbrecht in Australien beigefügt:

http://www.erbrechtsforum.de/fileadmin/files/documents/ausl_recht/Australien.pdf


2.Wo wird die Steuer erhoben und wie hoch ist diese?

Grundsätzlich wird die Steuer dort erhoben, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben. Sofern Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, fällt also die Erbschaftssteuer in Deutschland an.

Die konkrete Höhe der Erbschaftssteuer hängt davon ab, wie hoch der Wert des Nachlasses ist, wie hoch ihre Erbquote ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser gestanden haben ...



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