Ausgleich für Hilfeleistung im Haus und Hof
Gefragt am 19.11.201023:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4200 | Bewertung 4.7/5
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
Mein Vater unterstützte meine in diesem Jahr verstorbene Großmutter seit über 10 Jahren, da mein Opa bereits seit über 10 Jahren verstorben ist, im Haushalt und Grundstück (ca. 1300 qm). Dies tat er täglich (vor und nach seiner Arbeit), da dies meine Oma alleine nicht schaffte. Sein Bruder und dessen Familie hatten dafür nie ein Ohr, allerdings jetzt wo es um sein Erbe geht und damit (nämlich sämtliche Ersparnisse) unzufrieden ist. Kann man die jahrelange Unterstützung meines Vaters ihm gegenüber aufrechnen um nicht seinen Pflichtteil des Grundstückes auszahlen zu müssen ? (Denn wovon denn ?)
Vielen Dank für die Unterstützung.
23:09 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Erbrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Vater kann sich nach dem Gesetz grundsätzlich die gegenüber dem Erblasser erbrachtn Pflegeaufwendungen anrechnen lassen ...
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