Abtretung einer Grundschuld
Gefragt am 17.10.200918:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7277
Sachverhalt:
Ein Privatdarlehen über 90 TEUR ist mit einer Grundschuld im 2. Rang über 90 TEUR abgesichert. Im 1. Rang befindet sich eine Bausparkasse mit einer Grundschuld von 100 TEUR, das Darlehen bei der Bausparkasse ist aber bereits getilgt und der Schuldner verfügt über eine entsprechende Löschungsbewilligung der Bausparkasse.
Die Immobilie hat einen geschätzten Wert von 130 TEUR.
Der private Darlehensvertrag läuft aus und soll nun verlängert werden, die Restschuld beträgt nach wie vor 90 TEUR. Aus Kostengründen möchte der Darlehensnehmer die Grundschuld im 1. Rang im Grundbuch stehen lassen und die Löschungsbewilligung behalten. Der Darlehensgeber möchte sich dagegen maximal, d.h. über 90 TEUR absichern, obwohl er im 2. Rang steht.
Frage: Kann die Bausparkasse die Grundschuld abtreten, obwohl der Schuldner über die Löschungsbewilligung verfügt? Könnte sich der Darlehensgeber gegen eine Abtretung absichern, indem er sich das Original der Löschungsbewilligung aushändigen lässt? Falls nicht, welche Möglichkeiten häte der Darlehensgeber sich abzusichern, ohne das die Grundschuld im 1. Rang glöscht wird?
18:53 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Bankrecht)
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