Ledig angegeben Bei Einbürgerung
Gefragt am 21.08.200912:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4082
Sehr geehrte Damen und Herrn
Ich bin seit Einem Jahre eingebürget .Damals habe ich Mein famielienstand als ledig angegeben ,obwohl ich zuhause Schon lange verheiret bin (habe zwei kinder) und naturlich bin hier in deutschland ledig. wirklich weisse ich nicht wieso ,ich gemacht habe. Ich habe nichts davon Vorteile Erzielt. iCh bitte Sie um einen Rat und Welche konsiquensen gibt.
Mit freundlichen Grüß
12:02 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Ausländerrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Eine Einbürgerung kann unter bestimmten Umständen wieder zurückgenommen werden. So hat es im Jahre 2006 das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
In den vergangenen Jahren haben jedoch mehrere Gerichtsentscheidungen gezeigt, dass es in Einzelfällen noch Unsicherheiten für Behörden und Gerichte geben kann ...
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