Klagezustellung in Spanien
Gefragt am 10.05.201114:54 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4454
Ich besitze eine Immobilie in Spanien und möchte mich
dorthin resident melden, also in Deutschland abmelden.
Wie wird eine zu erwartende Klage ( betrifft Rückzahlung
von Provisionen) in Spanien zugestellt und muss der Kläger
in Spanien klagen?
Meine Adresse in Spanien wäre eine offizielle Zustell-
adresse.
Mit freundlichen Grüßen
14:54 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Ausländerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe sind Sie Inhaber einer Immobilie in Spanien und wollen sich ausschließlich dort anmelden.
Allgemeiner Gerichtsstand ist grundsätzlich Wohnsitz des Beklagten.
Grundsätzlich wären Sie also in Spanien zu verklagen.
Der Kläger muss also in Spanien klagen und die Klage müsste Ihnen in Spanien zugestellt werden.
Die Zustellung erfolgt dann eigentlich genau wie in Deutschland ...
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