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Klagezustellung in Spanien

Gefragt am 10.05.2011
14:54 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4229

 

Ich besitze eine Immobilie in Spanien und möchte mich
dorthin resident melden, also in Deutschland abmelden.
Wie wird eine zu erwartende Klage ( betrifft Rückzahlung
von Provisionen) in Spanien zugestellt und muss der Kläger
in Spanien klagen?
Meine Adresse in Spanien wäre eine offizielle Zustell-
adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.05.2011
14:54 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 10.05.2011
15:01 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 10.05.2011 15:01 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4229

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Ausländerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Wenn ich Sie richtig verstanden habe sind Sie Inhaber einer Immobilie in Spanien und wollen sich ausschließlich dort anmelden.

Allgemeiner Gerichtsstand ist grundsätzlich Wohnsitz des Beklagten.

Grundsätzlich wären Sie also in Spanien zu verklagen.

Der Kläger muss also in Spanien klagen und die Klage müsste Ihnen in Spanien zugestellt werden.

Die Zustellung erfolgt dann eigentlich genau wie in Deutschland ...



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