Verpflichtungserklärung / Salvatorische Klausel
Gefragt am 31.08.200921:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4460 | Bewertung 4.3/5
Bei uns im Unternehmen wurde eine ausführliche Verpflichtungserklärung erarbeitet und nun zur Unterschrift ausgehändigt und ist als Ergänzung zum Anstellungsvertrag formuliert.
Im Punkt salvatorische Klausel steht folgender Passus:
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Diese Verpflichtungserklärung (VE) ... gilt für die Dauer eines Jahres. Sie verlängert sich anschließend um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Mitarbeiter verpflichten sich, Änderungen der VE auch ohne Kündigung zu akzeptieren.
...
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der sicherheitsbezogenen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.
21:13 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Leider ist nicht ersichtlich, worauf sich die Verpflichtungserklärung genau bezieht, so dass eine abschließende Stellungnahme an dieser Stelle nicht möglich sein wird.
Der von Ihnen angegebene Passus ist aber nicht unüblich und wird in einem Individualvertrag grundsätzlich wirksam sein ...
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