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Niederlegung eines Vorstandsamtes

Gefragt am 29.11.2010
19:01 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8512 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich beabsichtige, mein Amt als Vorstand einer AG aus wichtigem Grund (nicht zur Unzeit) niederzulegen ( = Rücktritt wegen Unvereinbarkeit der Geschäftspolitik mit den Pflichten aus meinem Dienstvertrag bzw. Gesetz und Satzung). Mein Dienstvertrag als Vorstand hat noch eine Restlaufzeit von knapp 2 Jahren. Habe ich wegen der vorzeitigen Beendigung grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung bzw. Auszahlung der restlichen, knapp 2 Jahresgehälter? Im Vertrag ist hierzu nichts geregelt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.11.2010
19:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.11.2010 20:13 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8512 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsangaben gern wie folgt Stellung nehme.


I.

Grundsätzlich sieht das Gesetz bei dem Ausscheiden eines Vorstands aus dem Unternehmen keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung vor. Abfindungsvereinbarungen sind daher zumeist Gegenstand ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung zwischen Vorstand und Unternehmen. In der Regel erfolgt der Abschluss solcher Abfindungsvereinbarungen dabei in Anlehnung an Punkt 4.2.3 des Corporate Governance Kodex ...



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