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Kündigungsanhörung

Gefragt am 24.12.2009
14:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4577

 

In einer Kündigungsanhörung habe ich das falsche Eintrittsdatum angegeben. Statt 27.03.2003 habe ich 01.01.2004 angegeben.
Grund: Der AN war vom 27.05. 03 bis 31.12.2004 bei einem anderen Tochterunternehmen beschäftigt. Diese Zeit wird auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Da es sich um 2 verschiedene Firmen handelt, war in der jetzigen Personalakte des AN kein Hinweis auf die Vorbeschäftigung vorhanden.
Ist dadurch die Kündigung unwirksam ? Bitte um detaillierte Antwort. Vielen Dank

MfG
Joachim Heinenberg

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.12.2009
14:18 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 24.12.2009
14:25 Uhr

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Beantwortet am 24.12.2009 14:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4577

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Herr Heinenberg,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Ob diese fehlerhaften Angaben Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung haben, hängt vor allem davon ab, und welche Art von Anhörung es sich handelt. Sie machen hierzu keine Eingaben im Sachverhalt, sodass meines Erachtens zweier Anhörungen möglich sind, einmal die Anhörung des Integrationsamtes, falls der zu kündigen der Arbeitnehmer einen Schwerbehindertenstatus hat oder (hiervon gehe ich eher aus) die Anhörung des Betriebsrates gem ...



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