Fullservice
Gefragt am 11.08.200915:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3556
Fullservice:
Wir haben mit einem Kunden einen Fullservice
abgeschlossen im 02/07 . Wir stellen fest, daß die
Kosten uns davon laufen und haben da dem Kunden auch
gesagt. Der Kunde ist nicht bereit, daß wir
nachbessern. Da bei der Preisabgabe der Einsatz
nur teorethisch war und jetzt in der Praxis ganz
andere Maßstäbe gesetzt sind, müssen wir den
Preis anpassen. Die Laufzeit geht noch 1,5 Jahre.
Nach Prüfung haben wir festgestellt, daß wir
30.000 Euro p.a. aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bitte sagen Se uns, ob wir den Preis anpassen
können, oder aus die Serviceleistung verweigern können.
15:30 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Leiderteilen Sie nicht genau mit in welchem Bereich Sie den betreffenden Vertrag bzw. zu welchen genauen Konditionen Sie den vertrag geschlossen haben.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich jedoch davon aus, dass Sie einen verbindlichen Preis vertraglich vereinbart haben, an den Sie leider grundsätzlich auch gebunden sind.
Das gesetzt sieht leider nur ganz enge Voraussetzungen, um sich nachträglich von einem Vertrag wieder zu lösen.
Dies wäre einerseits eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung bzw. Drohung gem. § 138 BGB, di nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht in Betracht kommt.
Andererseits gibt es noch eine Anfechtbarkeit wegen Erklärungsirrtum gem. § 119 BGB, die aber in Ihrem Fall auch nicht greift, da nicht ersichtlich ist, dass Sie sich etwa verschrieben haben und im Rahmen des Vertrages nicht das erklären wollten, was in dem Vertrag hervorgeht ...
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