Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Familienmitglied eingestellt

Gefragt am 06.09.2013
09:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3270

 

Einen schönen Guten Morgen !
Ich habe eine Frage . Mein Mann ist Selbstständig und hat seinen Vater auf 400 € für Werbetätigkeiten angestellt . Nun Ist es leider so, dass der Vater nur Ärger macht und meinen Mann mit Sachen erpresst, wie einfach mal ne Woche nicht zur Arbeit kommen und erst Freitag die Krankschreibung nachreichen . Wie können wir ihn rechtmäßig Kündigen ohne das er uns einen Strick dreht , denn dieser Mann wir es leider versuchen !Außerdem spielen mittlerweile auch viele private Gründe mit ein und wir würden nun auch gerne nicht nur Privat sondern auch beruflich den Kontakt unterbinden. Ich habe nun ersteinmal für das zu späte Einreichen der Krankschreibung eine Abmahnung vorbereitet welche wir per Einschreiben zustellen werden ,.Da sich der ganze Sachverhalt zuspitzen wird , weil der Mann auf das Geld angewieden ist und auch Gelder vom Amt bezieht würde ich gerne wissen wollen , wie wir Ihm Wasserdicht und rechtlich unanfechtbar Kündigen können

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.09.2013
09:21 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 06.09.2013 10:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3270

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Ihre Fragen beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt. Ich bitte Sie zu beachten, dass eine ausführliche Rechtsberatung in einem solchen Rahmen nicht stattfinden kann.


Hier kommt eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB in Betracht. Eine solche Kündigung ist wirksam, wenn ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt. Bei einer strafrechtlichen Erpressung ist ein solcher wichtiger Grund gegeben. Gemäß § 626 Abs. 2 BGB ist eine fristlose Kündigung allerdings nicht mehr möglich, wenn der Kündigungsgrund länger als zwei Wochen zurückliegt.

Auch kommt eine ordentliche Kündigung in Betracht. Den Kündigungsschutz genießen nur Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen beschäftigt wurden. Ansonsten können diese Angestellten in der Probezeit gemäß § 622 Abs ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung