Elternzeit / Kürzung 13. Gehalt
Gefragt am 03.11.200912:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8613
Ich gehe Mitte nächsten Jahres für zwei Monate in Eltern-
zeit. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt mitgeteilt, das Aufgrund der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses das 13. Gehalt (als vertragliche Leistung) und eine jährliche Gewinnprämie (als freiwillige Leistung )anteilig gekürzt werden. Darf er das einseitig ohne meine Zustimmung ??
Im Internet habe ich dazu folgendes gefunden:
"Es ist zulässig, von einer Gratifikation (z.B. Weihnachtsgratifikation) diejenigen Arbeitnehmer/innen auszunehmen, deren Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht. Bei einem 13. Gehalt (nicht bei einer Gratifikation) ist eine „ ggf. anteilige “ Kürzung wegen Elternzeit auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zulässig."
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "gegebenenfalls" bzw.
was sagt die Rechtssprechung dazu bzw. welche Vorraussetzungen müssten erfüllt sein damit der Arbeitgeber
ggf. anteilig kürzen darf ?
12:53 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr verehrte Fragestellerin,
das ggf. bedeutet, dass es bei der Kürzung des 13. Gehalts darauf ankommt, ob der Zweck der Zahlung dieses Gehalts etwa ein leistungsbezogener ist oder aber ein treuebezogener (wie bei einer Gratifikation).
Bei der Gewinnbeteiligung dürfte die Kürzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deshalb in Ordnung sein, weil es ich um eine rein leistungsbezogene Sonderzahlung handelt ...
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