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Beitrag Bau Berufsgenossenschaft

Gefragt am 25.01.2010
16:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6153 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte in den neunziger Jahren eine 1. Mann Firma im Bereich "Montage von vorgefertigten Teilen, ohne Handwerkliche Tätigkeiten" betrieben.
Nun habe ich am 19.01.2010 ein Schreiben von der Bau Bg bekommen, wonach ich für die Jahre 1994 bis 1996 Beiträge zu leisten hätte. Insgesamt wären dies 1395,98 Euro.Nun meine Frage:
Bin ich überhaupt verpflichtet diese Beiträge zu leisten? Wenn ja, ist dies nicht verjährt?
Wie soll ich mich nun verhalten?
Da ich Laie bin bitte ich um eine enfach verständliche Antwort


Vielen Dank für Ihre Bemühumgen.
Marco Martens

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.01.2010
16:23 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 25.01.2010
19:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 25.01.2010 19:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6153 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Mitglied der BG BAU sind kraft Gesetzes alle Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahe Betriebe. Dies sind Unternehmen, die Bauwerke aller Art oder Teile von ihnen herstellen, umbauen, instand halten, reinigen, sanieren oder abbrechen.

Für Neben- und Hilfsunternehmen ist die BG BAU gleichfalls zuständig, wenn sie für das Hauptunternehmen zuständig ist.

Nicht gewerbsmäßige, d.h. private Bauarbeiten fallen ebenfalls unter ihre Zuständigkeit.

Nach dieser Definition hätten Sie also auch Mitglied in der BG Bau sein und damit die Beiträge abführen müssen ...



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