26. April 2012
Erhöhung Krankentagegeldversicherung
Hallo,
ich habe vor knapp zweieinhalb Jahren eine private Krankenversicherung (HanseMerkur) abgeschlossen.
Dabei habe ich in einem "Rutsch" verschiedene Tarife , z.B.
ASZG (ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung),
PVN Pflegepflichtversicherung, PS 1 Kr-Haus-Zusatz Ein/Zweibettzimmer/Chefarzt und unter anderem auch den Tarif T43/100 welcher Krankentagegeld für rund 30 Euro monatlich ab der 7. Woche (Wegfall der Lohnfortzahlung) ausgleicht (Verdienstausfallversicherung) abgeschlossen.
Mein Nettoeinkommen hat sich nun erhöht und ich möchte die Krankentagegeldversicherung entsprechend anpassen.
Wahrscheinlich kostet mich das dann statt 30 Euro, vielleicht 40 oder 50 Euro. Alles nicht so schlimm. Dachte ich.
Laut meiner Versicherung wird jedoch nun eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Das ist irgendwo logisch, denn mein Risiko, dass die Krankentagegeldversicherung fällig wird, wird höher sein.
Denn ich habe nun Übergewicht (hatte ich damals nciht) und auch einen gewissen Bluthochdruck.
Meine Hauptfrage ist eigentlich nun ob wegen einer Erhöhung des Krankentagegelds dies Auswirkungen auf die restlichen Tarife der Versicherung hat, v.a. meine "normale" private Krankenversicherung. Denn ich möchte vermeiden, dass nur die Erhöhung des Krankentagegelds möglicherweise meine gesamte private Krankenversicherung erheblich teurer macht.
Kann meine Krankenversicherung mir nun bei neuer Gesundheitsprüfung für den Krankentagegeldtarif meine bestehende Versicherung (anderen Tarife neben dem Krankentagegeld-Tarif) wegen dieser NEUEN Erkrankungen kündigen oder mir meine bestehende Krankenversicherung erhöhen bzw. Leistungen ausschließen nur wenn ich das Krankentagegeld erhöhen möchte? Oder ist das nicht möglich?
Meines Wissens kann eine private KV den Beitrag nicht später erhöhen sondern nur bei einer Leistungsänderung. Ist eine Erhöhung des Krankentagegelds dabei eine Leistungserhöhung auch für die Krankenversicherung (Kombinationstarif?).
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