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Arbeitszeitgesetz

Gefragt am 27.10.2009
17:06 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7727

 

Wenn ein Angestellter eines Unternehmens im Rahmen einer Dienstreise die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden erbracht hat und nun seine 11-stündige Ruhepause antreten möchte, ermächtigt ihn das Arbeitszeitgesetz oder ein bereits veröffentlichten Urteil, ein Hotel auf Kosten des Arbeitgebers zu beziehen?
Falls ja, wie lautet das Aktenzeichen eines zu diesem Fall passenden Urteils?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.10.2009
17:06 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 27.10.2009
18:10 Uhr

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Beantwortet am 27.10.2009 18:10 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7727

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

eine gesetzlich Verpflichtung zum Kostenersatz besteht für den AG grundsätzlich nach § 670 BGB. Wenn Ihr Arbeitsvertrag zum Kostenersatz keine Regelungen vorsieht und sich auch tariflich keine Regelungen hierüber für Sie ergeben, so hätten Sie schlimmstenfalls im Wege des Rechtsstreits den Ersatz einzuklagen.

Der Kostenersatz kann vertraglich (tariflich) pauschliert werden ...



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