Arbeitsvertrag
Gefragt am 18.08.200920:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4516
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Dezember letzten Jahres von einem Arbeitgeber bei dem ich vorher schon einmal geringfühgig beschäftigt war ein Angebot erhalten auf einen sechs Stunden täglichen (fünf Tage die Woche) Arbeitsplatz.Die Absprachen waren nur mündlich.
Ich habe zum 01.01.09. die Arbeit aufgenommen,
in meinem unbefristeten Arbeitsvertrag steht weder die vereinbarte Arbeitszeit noch das Gehalt,
es wird sich nur auf den gültigen Tarifvertrag
und einer Entgeldgruppe III bezogen,der mir jedoch nie vorlag.
Ich habe nun gut acht Monate für die Firma gearbeitet, täglich sechs Stunden fünf Tage die Woche,am Ende des Monats habe ich einen Sundenzettel abgegeben,ab und an, anfallende Überstunden wurden extra vergüttet.Auf meinen Gehaltsabrechnungen sind keine Stundenzahlen und auch kein Stundenlohn angegeben.Das Netto-Gehalt von 800.-Euro erschien mir auch nie zu hoch oder nicht angemessen.
Vor ein paar Tagen teilte man mir mit das ich versehentlich die letzten acht Monate als acht Stunden Kraft abgerechnet wurde und ich 320 Minusstunden habe.
Muss ich wirklich für die Fehler der Firma aufkommen ? Muß ich ab jetzt acht Stunden für das gleiche Geld arbeiten ? Kann man mir das Gehalt Kürzen wenn ich weiterhin nur sechs Stunden arbeiten möchte ?
Mit freundlichen Grüßen
20:05 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Muss ich wirklich für die Fehler der Firma aufkommen ? Muß ich ab jetzt acht Stunden für das gleiche Geld arbeiten
Sicherlich brauchen Sie nicht für die Fehler der Firma aufkommen. Auch mündliche Arbeitsverträge sind rechtsgültig, so dass Sie einen Arbeitsvertrag über 6 Stunden /% Tage die Woche von Anfang an hatten.
Das Problem ist hier aufgrund der mündlichen Abrede allerdings die Beweisbarkeit. Sollten Sie Zeugen haben für Ihre Version, sehe ich keine Probleme und Sie sollten Ihren Arbeitgeber hierzu konfrontieren und den Vorwurf der Minusstunden zurückweisen.
Sollten Sie die mündliche abrede allerdings nicht beweisen können, so wird voraussichtlich der Tarifvertrag, da auf diesen im Arbeitsvertrag ausdrücklich Bezug genommen wurde insbesondere hinsichtlich der täglichen Stundenzahl maßgeblich sein, mit der Folge, dass Ihnen die Minusstunden angelastet werden können, vorausgesetzt indem betreffenden Tarifvertrag ist von 8 Stunden pro Tag die Rede ...
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