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Arbeitgeber in USA

Gefragt am 11.06.2009
11:14 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9230 | Bewertung 4.3/5

 

Ich bin Software-Entwickler und habe zusammen mit zwei US-amerikanischen Kollegen in meiner Freizeit und auf Basis von "Sweat Equity" eine Internet-Anwendung entwickelt. Zur Vermarktung und Weiterentwicklung dieser Anwendung soll nun in den USA eine C-Corporation gegründet werden. Sitz der Corporation wird Kalifornien sein.

Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und bin momentan noch bei einer anderen Firma in Deutschland angestellt. Ich plane, bei dieser Firma zu kündigen und Vollzeit für die neue Corporation zu arbeiten. Derzeit möchte ich meinen Wohnsitz aber nicht in die USA verlagern.
Ich werde an der zu gründenden Corporation über Gründeranteile ("founder's shares") sowie private Kapitalinvestition beteiligt sein, würde jedoch keine leitende Funktion ausüben, sondern vorallem als Software-Entwickler und technischer Experte tätig sein.

Welche arbeitsrechtlichen Formen gibt es, von Deutschland aus für eine US-Corporation zu arbeiten?
- Kann ein deutscher Arbeitnehmer direkt bei einer US-Gesellschaft angestellt sein, die keinen Sitz in Deutschland hat? Wenn ja, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat dies? Würde bezüglich Renten- und Sozialversicherungspflicht, Kündigungsschutz, etc. das deutsche oder amerikanische Arbeits- und Sozialrecht gelten?
- Falls ich in Deutschland Selbständigkeit anmelde und freiberuflich für die Corporation arbeite, gelten dann bezüglich Rentenversicherungspflicht, Scheinselbständigkeit, etc. dieselben Regeln wie für deutsche Auftraggeber?
- Welche weiteren Optionen und arbeitsrechtlichen Formen gäbe es, von Deutschland aus für ein US-Startup zu arbeiten?

Mir ist bewusst, dass eine umfangreiche Beratung vermutlich den Rahmen dieses Forums sprengt. Mich interessieren vorallem die grundsätzliche Rechtslage und die grundsätzlichen Möglichkeiten, als deutscher Arbeitnehmer/Auftragnehmer für einen Arbeitgeber/Auftragnehmer in den USA zu arbeiten, und welche Unterschiede es zu einem deutschen Arbeitgeber/Auftraggeber gibt.

Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.06.2009
11:14 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 22.06.2009
13:27 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.06.2009 13:27 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 9230 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Zu 1.) Welche arbeitsrechtlichen Formen gibt es, von Deutschland aus für eine US-Corporation zu arbeiten?


Es bestehen genau die gleichen Möglichkeiten, wie bei einem Deutschen Arbeitgeber, also als Angestellter bzw.
Selbstständiger/Freiberufler.


Zu 2.) Kann ein deutscher Arbeitnehmer direkt bei einer US-Gesellschaft angestellt sein, die keinen Sitz in Deutschland hat?


Es ist durchaus möglich, bei einer entsprechenden Gestaltung des Arbeitsvertrages mit der amerikanischen Gesellschaft ein Angestelltenverhältnis einzugehen.

Dass die Gesellschaft in Deutschland keinen Sitz bzw. keine Zweitniederlassung hat, steht dem grundsätzlich nicht entgegen.


Zu 3.) Wenn ja, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat dies? Würde bezüglich Renten- und Sozialversicherungspflicht, Kündigungsschutz, etc. das deutsche oder amerikanische Arbeits- und Sozialrecht gelten?


Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, also insbesondere im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit, würden sich genau wie bei einem Arbeitsverhältnis in Deutschland maßgeblich nach dem Arbeitsvertrag richten.

Sofern Sie in Deutschland eine nichtselbständige Tätigkeit ausüben, unterliegen Sie ganz normal den Vorschriften der deutschen Sozial- sowie Rentenversicherung, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Da Sie nach Ihrer Schilderung von Deutschland aus tätig sein wollen, trifft dies auf Sie zu.

Bezüglich Ihrer frage nach dem Kündigungsrecht sieht es etwas anders aus ...



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