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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Nebengewerbe wird Hauptgewerbe

Hallo,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen bzw. Klärung folgenden Sachverhalts:

Ich betreibe seit 01.12.2011 ein Nebengewerbe und mache Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, weise also bisher keine Umsatzsteuer aus.

Im Fragebogen des Finanzamts habe ich angegeben, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt und dass ich ein abweichendes Wirtschaftsjahr, nämlich beginnend am 01.12.2011 habe.

Seit dem 02.02.2012 soll dieses Gewerbe nun hauptberuflich ausgeübt werden. Die Gewerbeummeldung an das Gewerbeamt ist verschickt. Nun zu den Fragen:

1. Wird sich, wie beim ersten Mal, das Finanzamt unaufgefordert bei mir melden?
2. Muss ich nun für sämtliche Rechnungen, seit 01.12.2011 die Umsatzsteuer nachträglich berechnen? Oder erst ab 02.02.2012?
3. Schreibe ich die Rechnungen einfach komplett neu und übergebe diese so an meine Auftraggeber (die haben da definitiv kein Problem mit, wenn das nun nachberechnet wird)? Wenn ja, wie datiere ich sie? Altes Datum?
4. Wenn ich Umsatzsteuer nachberechne - muss ich erst auf meine UmSt-ID warten, erhalte ich überhaupt eine? Eine normale Steuernummer habe ich selbstverständlich bereits.
5. Wie läuft das mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, sofern ich die UmSt nachberechne. Muss ich dann umgehend die Meldungen für Januar, Dezember und Februar abgeben?
6. Zu wann ist bei dem abweichenden Wirtschaftsjahr mein Jahresabschluss fällig?

Vielen Dank im Voraus!

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ihren Angaben zufolge gehe ich davon aus, dass Sie ab 02.02.2012 dasselbe Gewerbe in unveränderter Rechtsform wie seit 01.12.2011, jedoch hauptberuflich führen. Sofern wird Ihr Gewerbe nicht erneut vom Finanzamt erfasst.

Die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ist nicht davon abhängig, ob Sie das Gewerbe neben- oder hauptberuflich betreiben. Solange Ihr (hochgerechneter) Gesamtumsatz in 2011 17500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr (2012) 50000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, können Sie weiterhin die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Die bereits ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen sind nicht zu berichtigen. Sie müssen keine USt wegen Wechsel des Nebengewerbes zum Hauptgewerbe nachträglich berechnen. Es ist daher keine USt-Voranmeldung abgeben.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennzeichnet ein Unternehmen EU-weit eindeutig. Sie kann bei der Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr benötigt werden. Wenn Sie eine USt-ID brauchen, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.

Abweichendes Wirtschaftsjahr ist eine Abgrenzung zur Gewinn-Ermittlung. Wenn es am 01.12. beginnt, dann endet es am 30.11. des folgenden Kalenderjahrs.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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