Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Firmenwagen vs. Car Allowance

Hallo,

mein Arbeitgeber würde mir einen Firmenwagen (Audi A4, BMW 3 o.Ä), auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen.
Alternativ könnte ich eine Car - Allowance in Höhe von ca. 1200.-Euro mtl. erhalten. Damit sind alle Kosten zu decken (auch Diesel, Versicherung, etc.). Die jährliche Fahrleistung beträgt ca. 45.000KM (davon ca. 17.000KM privat). Fahrten zum Büro fallen nicht an, da ich vom Homeoffice aus arbeite.

Es stellt sich die Frage, was für mich die günstigste Variante wäre? Zur Zeit habe ich privat einen BMW 320d, Bj 2007. Der Kaufpreis betrug 21.000€, (Neupreis 54.000€) Jedoch müsste ich damit ein Fahrtenbuch führen, denke aber, dass es die günstigste Möglichkeit für mich wäre. Im Anhang meine persönliche Berechnung, die einen Privatwagen pro Monat knapp 300.- günstiger erscheinen lässt. Bin mir aber nicht sicher, ob die Berechnung korrekt ist. (Verbrauch ca. 7l/100Km, durchschnittl. Steuersatz mit 35% angenommen. )

Danke bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

1)Einsetzen Ihres Privatfahrzeugs

Den Betrag, den Sie als Wertverlust ansetzen, entspricht der linearen Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ( 21.000 dividiert durch 6 ). Bei einer 5-Tagewoche und einer 6-jährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs beträgt die Abschreibung € 2.205 ( 230/365 v. 3500). Die Steuerersparnis liegt bei € 3.111. Diese Steuerersparnis können Sie von den KFZ-Kosten (ohne Abschreibung) abziehen, der Differenzbetrag in Höhe von € 3.573 ist der verbleibende Aufwand an den KFZ-Kosten(6684 minus 3111). Bei den Varianten 2-4 haben Sie keinen Kostenaufwand!

2)Einsetzen des Car-Allowance

Sie erhalten im Jahr 14.400 Euro zusätzlich, davon bleiben nach Abzug der Einkommensteuer 9.360 übrig. Aus diesem Nettobetrag tragen Sie die KFZ-Kosten, wobei Sie die Abschreibung aussen vor lassen müssen. Es verbleiben dann Kosten in Höhe von € 6.684, die Sie den 9.360 gegenüber stellen müssen, sodaß ein Vorteil von € 2.676 verbleibt.

3)Firmenwagen unter Berücksichtigung der 1%-Regelung

Hier sparen Sie die KFZ-Kosten ein, lediglich die private Nutzung wird versteuert, dies sind 12 x 150,50= 1.806 € Bei dieser Regelung liegt Ihre steuerliche Belastung bei € 1.806.

4)Firmenwagen mit Fahrtenbuch

Erhalten Sie einen Firmenwagen und führen ein Fahrtenbuch, dann ergibt sich unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen bei Berücksichtigung eines Firmenfahrzeugs mit dem Wert 43.000 € eine Steuerbelastung von 1.481 €. Hierbei habe ich als Arbeitstage eine 5-Tage-Woche mit 230 Arbeitstagen unterstellt, d.h. von der 8-jährigen Abschreibung des PKW mit Anschaffungskosten von 43000€ beträgt die 8-jährige Abschreibung jährlich 230/365 von 5.375 = 4516,81€.

Bei Gestellung eines Firmenwagens wäre die Fahrtenbuchregelung gegenüber der 1%-Listenpreisregelung um € 325€ günstiger (1806 minus 1481).

In Ihre Überlegung sollten Sie einbeziehen, dass Sie bei den Varianten 3+4 ein neues Fahrzeug erhalten, das vom Arbeitgeber einschl. der laufenden KFZ-Kosten finanziert wird. Sie haben kein Kostenrisiko, Sie zahlen lediglich Steuern auf die Privatnutzung, die weit unter den tatsächlichen KFZ-Kosten liegt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom-Betriebswirt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

vollständiges Profil