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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäfte nachtragbar?

Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu der Verjährungsfrist von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften:

Im Jahr 2012 machte ich Verluste beim Handel mit CFDs (Contract for Difference). Da ich nicht wusste, dass man diese Verluste in der Steuererklärung erklären kann, habe ich ich sie nicht angegeben. Anfang 2017 als ich meine Steuererklärung für 2016 machte, kam mir zu Ohren, dass man diese Art der Verluste nachträglich noch geltend machen kann, wenn diese nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Quasi wollte ich meine Verluste aus 2012 in meiner Steuererklärung 2016 nachtragen lassen. Mein Finanzamtsachbearbeiter ist da anderer Meinung, ist sich aber nicht sicher, ob das geht. Er verweist darauf, dass nach §11 des Einkommensteuergesetzes, Verluste nur im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt werden können. Ist das richtig, was mein Finanzamt vorträgt oder gibt es doch noch eine Möglichkeit diese Art der Verluste nachzutragen?

Besten Dank schon im Voraus

M Stelzer

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