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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Steuererklärung bei GmbH Liquidation

An Steuerberater Knut Christiansen

Hier eine Ergänzungsfrage von heute "Veräußerungsgewinn GmbH"

Welche Steuererklärungen (außer Gewebesteuer und Körperschaftsteuer) muss ich im Jahr der Liquidation für die GmbH abgeben?
Ist eine KESt - Erklärung für die Gewinnvorträge abzugeben? Ist KESt. zu zahlen?
Wo ist in der EKSt-Erklärung der Liquidationsverlust anzugeben (welche Anlage, wenn möglich welche Zeile auf der Anlage)

Schöne Grüße
Thomas Gillig

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag Herr Gillig,

nachfolgend gerne die Antworten.

Neben der GewStE und KStE wäre noch eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Ansonsten muss hier keine weitere Erklärung eingereicht werden.

Sofern die GmbH während der Liquidation keine Gewinne mehr erzielt, erfolgt auch keine Besteuerung mehr. Ggfs. wird durch kleine Verluste (Verwaltungskosten) der Gewinnvortrag etwas abgeschmolzen. KESt fällt also während der Liquidation nicht an, weil ja auch keine Ausschüttung erfolgt.

Der Verlust aus der Liquidation wäre in Zeile 44 der Anlage G einzutragen (60% des Verlustes. Dem Finanzamt wäre dann eine gesonderte Ermittlung des Aufgabeverlustes mitzuteilen/zu übersenden.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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