Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Erbengemeinschaft trotz Teilverkäufen

Situation: 11 Wohnungen, alle mit aktiven Hypotheken bis unters Dach, Erbengemeinschaft 4 Kinder, Erbschaftssteuer wird wohl eher nicht anfallen. Leider können nur einige der WE direkt veräußert werden (10-Jahres Frist erfüllt), auch wenn keiner Lust auf Vermietung hat. Können die Erben die sukzessiven Verkäufe unbeschränkt und unschädlich zu je ¼ unter sich aufteilen und die Vermietung nebst Annuitäten und ggf. Investitionen gemeinschaftlich regeln, so dass jeder jeweils nur seinen eigenen Anteil versteuert? Oder ist unbedingt eine Realteilung erforderlich und wenn ja, lösen Ausgleichszahlungen untereinander dann eine neue "Haltefrist" von 10 Jahren aus? Danke und liebe Grüße

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Die Erbengemeinschaft kann solange aufrecht erhalten werden, bis alle Grundstücke (möglichst) steuerfrei veräußert wurden. Diesbezüglich hat die Erbengemeinschaft jährlich eine Feststellungserklärung abzugeben und hierin die laufenden Einkünfte aus Vermietung zu erklären. Die zu versteuernden Anteile werden dann gesondert vom Finanzamt festgestellt und dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt des einzelnen Erben mitgeteilt. Die jeweiligen Anteile der Erben (1/4) werden dann jeweils einkommensteuerlich über die Einkommensteuererklärungen der einzelnen Erben versteuert. Etwaige Auszahlungen können dann ebenfalls von der Erbengemeinschaft an die Miterben ausgezahlt werden.

Eine Realteilung sollte in der Tat eher vermieden werden, denn hierbei handelt es sich letztendlich um ein entgeltliches Geschäft (tauschähnlich). Dabei würden dann die Erben jeweils zu 3/4 neue Anschaffungsvorgänge generieren, die dann eine neue 10-Jahresfrist auslösen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Fehlende oder unvollständige Angaben können das rechtliche Ergebnis verändern.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil