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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kindergeld als volle Steuersumme gegen Freibetrag

Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid 2010 erhalten, diesen habe ich entsprechend hochgeladen.

Was ich nicht verstehe ich die Erklärung zum Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.

Mann rechnet mir vor (ich hatte bereits schriftlich Einspruch eingelegt und eine Dame vom Finanzamt rief mich zurück) dass aus dem hälftigen Kinderfreibetrag also 3504€ eine Steuerersparnis von mehr als dem theoretisch ausgezahlten Kindergeld in Höhe von entsteht (das ich nie Kindergeld bekommen habe, da ich nur Unterhalt zahle - hab ich Zähneknirschend mittlerweile ja auch schon irgendwie verstanden).

Nach Auskunft des Finanzamtes liegt mein Steuersatz bei ca. 21/22%, selbst wenn ich den Spitzensteuersatz hätte (was ich nunmal nicht habe) komme ich nicht auf 1104€ Steuer bei 3504€ Freibetrag...

Ich verstehe micht, warum das Finanzamt mir die 1104€ als volle Zahllast auf meine Einkommensteuer hinzurechnet. Wenn man das Kindergeld auf die Höhe des versteuernden EInkommen anrechnen würde, hätte ich das noch verstanden, aber so....

Vielleicht kann mir jemand das mal erklären, damit ich es wenigstens verstehen kann - oder mir jemand sagen wie ich dem Finanzamt einen evnetuellen Fehler erklären darf.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihnen steht der hälftige Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag steuerlich zu. Daher hat das Finanzamt Ihnen richtigerweise 3.504 Euro abgezogen. Da aber ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in der Regel bezieht das Kindergeld die leibliche Mutter, wenn das Kind dort wohnt, wird nun das hälftige Kindergeld in Höhe von Euro 1.104 zu der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet, da man nicht gleichzeitig Kindergeld und Steuervorteil in Anspruch nehmen kann.

Ohne Kinderfreibetrag beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen Euro 39.921, was zu einer Einkommensteuer nach der Grundtabelle für das Jahr 2010 in Höhe von Euro 9.906 führen würde,
mit Kinderfreibetrag und Anrechnung Kindergeld 8.847, sodaß der Steuervorteil ohne Soli bei Euro 1.059 liegt.

Ich hoffe ,ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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