Kinderbetreuungskosten im Ausland
März 26, 2016 | 35,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich habe von Januar bis Mai mit meiner Familie im Ausland gewohnt. Seit Juni wohnen wir wieder in Deutschland und damit bin ich auch wieder unbeschränkt steuerpflichtig.
In unsere Zeit im Ausland hatten wir Betreuungskosten für die Kinder im Kindergarten.
Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung unter Kinderbetreuungskosten geltend machen?
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie zur Zeit des Auslandsaufenthaltes nicht unbeschränkt steuerpflichtig waren, können Sie diese als Sonderausgaben zu qualifizierenden Kosten nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung in DE steuermindernd geltend machen.
MfG StB Färber
P.S: Denken Sie aber daran, dass Sie die Einkünfte (Einnahmen minus Werbungskosten), die Sie in dieser Zeit im Ausland erzielt haben, in der deutschen Einkommensteuererklärung im Mantelbogen (ca. Zeile 99) angeben müssen. Diese erhöhen den Steuersatz auf die inländischen Einkünfte (sog. Progressionsvorbehalt).
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