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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Programmieren in der Schweiz

Ich, österr.Staatsbürger, habe Wohnsitz und Betriebsstätte in Österreich. Für eine Auftrag (EDV-Dienstleistung und Programmierung) werde ich mehrere Monate (mehr als 3) in der Schweiz beim Auftraggeber (Schweizer Firma) tätig sein. Die Tätogkeit ist ein hoch qualifizierter Werkvertrag.
Ich werde in der Schweiz keine Betriebsstätte haben. Arbeit auftragsbedingt in den Räumen der Schweizer FIrma.
Fragen: Umsatzsteuer in der Schweiz ?
Wo, wie Einkommensteuer abführen ?
Oder bin ich doch nach Schweizer Recht unselbständig?

Anton Pernitschka


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Das Umsatzsteuerrecht der EU ist weitgehend vereinheitlicht. So gelten für Sie als Österreicher umsatzsteuerlich die gleichen Grundsätze wie in Deutschland.

Nach dem Sachverhalt erbringen Sie “sonstige Leistungen”. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Da der Empfänger ein Schweizer Unternehmer ist, ist Ort der sonstigen Leistung im vorliegenden Fall die Schweiz. Die sonstigen Leistungen unterliegen somit in der Schweiz der Umsatzsteuer.

Die Tätigkeit in der Schweiz kann ertragsteuerlich selbständig oder nicht selbständig sein. Hier kommt es vor allem auf die Vereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber an. Nach dem (deutschen) Doppelbesteuerungsabkommen kommt es u.a. auf die Art der Einkünfte, den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt und evt. auch auf die tatsächliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz an.

Da in Ihrem Fall das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist, wird empfohlen, den Sachverhalt mit einem österreichischen Steuerberater zu klären.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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Anton Pernitschka

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