Darf man eine Immobilienveräußerung in Russland in Deutschland besteuern
Oktober 6, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Sehr geehrter Berater,
ich habe vor meine Wohnung in Rußland zu verkaufen. Die Wohnung ist in Besitz mehr als 10 Jahren.
Ich bin Steuerresident von Deutschland, nicht von Russland. Nach russische Steurgesetzt beträgt Steuersatz für nicht-Residenten 30% . Nach DBA \\\"können\\\" (aber nicht \\\"müssen\\\") die Auslösen dieser Art in Russland besteuern. Dies bedeutet: können aber alternativ auch in Deutschland, wenn sogar wie in diesem Fall die Steuersatz 0 beträgt. Ist diese Überlegung korrekt?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. falls Sie zusätzlich auch einen Wohnsitz in Russland haben sollten, Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Da Sie die Immobilie jedoch länger als 10 Jahre im Eigentum haben, ist der Verkauf aus der Sicht des deutschen Steuerrechts ein \"nicht steuerbarer Vorgang\", also irrelevant.
Die Frage, ob Russland oder Deutschland das Besteuerungsrecht hat, stellt sich somit für Deutschland zumindest nicht, da kein steuerbarer Vorgang vorliegt. Davon unberührt bleibt eine mögliche Besteuerung in Russland.
Hinweis: Die Formulierung im DBA \"können\" muss im 1. Schritt als \"können auch...\" gelesen werden, womit beide Länder ein Besteuerungsrecht haben. In Art. 23 DBA wird dann aber entschieden, welches Land das alleinige und endgültige Besteuerungsrecht hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Frage klar beantworten.
MfG
Patrick Färber, StB
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