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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Gutgläubiger Kauf eines gestohlenen Fahrzeuges

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe leider ein seit 2009 geklautes Auto gutgläubig für 11.300.-€ gekauft. Ich erhielt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 im Original (1500 Blankos wurden 2009 in Hammeln aus einem Landratsamt gestohlen), 2 original Funkschlüssel. Ich lies mir den Ausweis zeigen und verglich alle Daten mit der des Fahrzeuegs. Zudem stimmte die Fahrzeugidentnummer mit den Angaben im Teil 1 und Teil 2 überein. Mehr konnte ich zur Überprüfung nicht tun. Das Fahrzeug war auf ein stillgelegtes Fahrzeug angemeldet welches ein komplett anderes Fabrikat war.
Ich überführte das Fahrzeug zu meinem Wohnort. Beim Anmelden wurde festgestellt, dass das Fahrzeug als gestohlen gilt und wurde sofort durch die Polizei sichergestellt. Die Täter sind bis heute nicht gefasst. Ich habe bereits Anzeige gegen unbekannt erstattet und meine Vernehmung ging danach an die Staatsanwaltschaft. Die Allianzversicherung beglich den damaligen Schaden und ist somit rechtmässiger Besitzer des Fahrzeuges.
Vor 3 Wochen entschied die Staatsanwaltschaft Strafrechtlich zugunsten der Allianz Versicherung. An der Stelle fühle ich mich mehr wie unfähr behandelt.
Ich werde mich versuchen außergerichtlich mit der Allianz Versicherung zu einigen um das Fahrzeug abzukaufen. Falls diese eine viel zu hohe Kaufsumme haben möchte hier meine Frage an Sie.
Wie stehen die Chancen für mich Zivilrechtlich vorzugehen und wie stehen die Chancen den Zuschlag des Fahrzeuges zu bekommen?

Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort und Anregungen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn das Fahrzeug gestohlen war, konnte der unberechtigte Verkäufer Ihnen an dem Fahrzeug kein Eigentum verschaffen. Es kommt hierbei leider auch nicht darauf an, ob Sie zum Zeitpunkt des Kaufes gutgläubig davon ausgegangen sind, dass der Wagen dem Verkäufer gehört, siehe § 935 BGB.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat die Versicherung des wirklichen Eigentümers des Wagens diesem den durch den Diebstahl entstandenen Schaden ersetzt. In diesem Fall wird die Versicherung Eigentümer des Wagens und bleibt es auch, wenn der Wagen von dem Dieb an einen gutgläubigen Käufer verkauft wird.

Sie haben daher leider keine rechtlichen Ansprüche gegen die Versicherung. Als Eigentümerin kann diese frei entscheiden, an wen sie das Auto weiterverkauft und zu welchem Preis. Selbst der ursprüngliche Eigentümer des Fahrzeugs hätte grundsätzlich keinen Anspruch gegen die Versicherung auf einen Rückkauf. Es bleibt Ihnen daher nur die Möglichkeit, sich vertraglich mit der Versicherung zu einigen. Daneben können Sie natürlich Ansprüche gegen den "Verkäufer" des Fahrzeugs geltend machen, die aber erst durchsetzbar sind, wenn die Identität geklärt ist, die Täter also ermittelt sind.


Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Beurteilung anbieten zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

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Experte für Zivilrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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