Muss ich den Vertrag bezahlen
Juli 7, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Am 03.07.09 hat sich jemmand mit meinen Daten auf der Internetseite http://www.easyimport24.de angemeldet !!!
Ich bekam dann direkt danach eine Email auf mein Handy, wo dann drin stand das ich sofort 380 Euro überweisen soll für einen Vertrag von 24 Monaten. Mir is gleich ganz schlecht geworden wo ich das gelesen habe und hab mir die Seite aufgerufen und direkt den Anbieter angeschrieben was das soll, wo die meine Daten her haben usw.!!! Dann habe ich die IP Adresse angefordert, die bei der Anmeldung übermittelt wurde, diese habe ich dann per email zugesandt bekommen !!!
Dann hab ich bei mir in der Fritz Box geschaut und gesehn das das meine IP Adresse ist, da ich alleine bei mir wohne und zu diesem Zeitpunkt arbeiten war, is zu vermuten das mein Wlan wieder mal gehackt wurde.
Jetzt wollt ich wissen, in den AGBs steht :
§2 (1)
Sollten wir nach dem Zustandekommen des Nutzungsvertrages davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde entgegen seiner Erklärung kein Unternehmer ist, sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
( Ich bin kein Unternehmer !!! )
(6) Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied. Wir behalten uns vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen, insbesondere wegen
(a) falscher Angaben bei der Anmeldung
Muss ich den Vetrag also die 380 Euro zahlen oder nicht ???
Weil ich bin ja kein Unternehmer !!!
Ausserdem steht von bei der Anmeldung das mit dem Geld ganz klein gedruckt
Würde mich über eine Rückantwort freuen !!!
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist gar kein vertrag zustande gekommen, aus dem die Gegenseite Zahlungsansprüche gegen Sie herleiten könnte.
Wenn es hart auf hart käme, also zu einem gerichtlichem Verfahren, dann müsste die Gegenseite den Vertragsschluss beweisen und nicht Sie.
Hierbei wird die Gegenseite Ihre IP-Adresse anführen können, was voraussichtlich dazu führen wird, dass ein Vertragsschluss zur Überzeugung des Gerichts nachweisbar wäre.
Das Gegenteil, also dass Sie den Vertrag nicht geschlossen haben, sondern Ihr W-Lan gehackt wurde, müssten Sie wiederum beweisen, was äußerst schwierig werden dürfte.
Da Sie aber als Verbraucher gehandelt haben, steht Ihnen nach dem Gesetz grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Sollten Sie hierüber nicht von der Gegenseite belehrt worden sein, wofür diese beweispflichtig ist, können sie auch danach noch widerrufen, da diese Frist dann nicht zu laufen begonnen hat. Daher sollten Sie den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein widerrufen und die Zahlung verweigern.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen noch viel Erfolg!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774
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