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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Ergänzung von Anuitätsdarlehen

Kann die Bank nach Vertragsschluß noch Ergänzungen uns senden?
Kann die Bank in ihren Bedingungen festlegen daß sie das Darlehen weitergeben kann an Dritten?
Wenn wir damit nicht einverstanden sind können wir eine Nachbesserung verlangen so daß eine Weitergabe nur mit unseren Einverständnis möglich ist?
Welche Wirkung kann eine solche schriftliche Ergänzung von uns
auf dem Vertrag haben?
Die Zinsbindug war bis 18.07.09. Die Bank hat ein Darl-Rückzahlungstermin von 1 Monat uns vorgeschrieben.
Wie wirkt das jetzt aus wenn wir das neue Darlehen am 24.07.09 unterschrieben haben ?
Darlehenauszahlungstermin ist der 30.08.09

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage gerne wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Kann die Bank nach Vertragsschluß noch Ergänzungen uns senden?

Grundsätzlich kann die Bank Ihnen nach Vertragsschluß nur dann Ergänzungen senden, wenn in dem von Ihnen geschlossenen Darlehensvertrag hierauf Bezug genommen worden ist.

Ansonsten darf Ihnen die Bank nur dann Ergänzungen schicken, wenn diese nicht gravierend sind. Insoweit hat nämlich die Bank gem. § 315 b BGB ein einseitiges Leistungsbestimmungerecht, welches sie allerdings nur nach sog. billigem Ermessen ausüben darf. Ob dies der Fall ist, ist eine Einzelfallfrage.

Bei der Regelung, dass das Darlehen an Dritte weitergegeben werden darf, handelt es sich aber um eine solche , die ausdrücklich im Vertrag bestimmt sein muss. Die Bank kann eine solche Bestimmung also nicht ohne Ihr Einverständnis nachträglich im Rahmen einer Ergänzung treffen.


Zu 2.)Kann die Bank in ihren Bedingungen festlegen daß sie das Darlehen weitergeben kann an Dritten?

Ja, dies ist eine Bestimmung, die grundsätzlich zulässig ist in einem Darlehensvertrag, solange diese Regelung einvernehmlich getroffen wurde, also mit Ihrer Zustimmung.

Zu 3.)Wenn wir damit nicht einverstanden sind können wir eine Nachbesserung verlangen so daß eine Weitergabe nur mit unseren Einverständnis möglich ist?

Dies ist eine Frage, die von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängt. Natürlich können Sie eine solche Vereinbarung mit der darlehensgebenden Bank treffen. Erfahrungsgemäß wird sich die Bank aber nur ungern hierauf einlassen bzw. beim Abschluß einer Vereinbarung ohne Weitergabe die Darlehenszinsen entsprechend anheben wollen.

Zu 4.)Welche Wirkung kann eine solche schriftliche Ergänzung von uns
auf dem Vertrag haben?

Dies könnte die Wirkung haben, dass die Darlehensforderung an eine andere Bank weitergegeben wird und diese im Falle einer Nichteinbringbarkeit der Darlehensraten das Darlehen kündigt und sofort fällig stellt und im Falle einer nicht freiwilligen Zahlung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet.

Zu 5.) Die Zinsbindung war bis 18.07.09. Die Bank hat ein Darl-Rückzahlungstermin von 1 Monat uns vorgeschrieben.
Wie wirkt das jetzt aus wenn wir das neue Darlehen am 24.07.09 unterschrieben haben ?

Dies wirk sich somit aus, dass der alte vereinbarte Zins nicht mehr gültig ist, sondern vielmehr der neue, der in dem neuen Darlehensvertrag festgeschrieben ist. Allein maßgeblich ist somit der neue Darlehensvertrag.

Sollte Ihre Frage aber auf etwas anderes abzielen, bitte ich mir dies noch mal kurz mitzuteilen, damit ich im Rahmen der Nachfrageoption hierzu abschließend Stellung nehmen kann.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen restlichen Samstagabend und ein schönes Wochenende!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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