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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Branchenbuch24 Eintrag

Meine Frau hat ihr Nagelstudio bei Branchenbuch 24 im Internet kostenlos eingetragen. Letzte Woche rief bei Ihr
ein Mittarbeiter von Branchenbuch24 an und meinte er müsste die Daten abgleichen. Gleichzeitig teilte er mit das der
kostenlose Vertrag ausläuft und bot einen neuen für 36 Monate zu je 12€ an. Meine Frau war total überrumpelt und
sagte zu. Nach ein paar Minuten rief nochmal ein Mittarbeiter an um dies nochmal bestätigt zu haben, dabei meinte er es würde ales auf Band aufgenommen werden.
Meine Frau hatte absolut keine Zeit sich das genau zu überlegen weil der 2 Anruf gleich nach dem ersten kam. Jetzt 3 Tage später bekamen wir eine Rechnung über 530€ von der Firma Weinert Verlag. Auf der Rückseite der Rechnung standen die AGBs wo
der Wiederruf und das Rücktritsrecht bei Gewerbetreibenden
ausgeschlossen wird, und auf §13 BGB hingewiesen wird.
Meine Fragen:

Ist dieser Vertrag so Gültig????
Haben Gewerbetreibende ein Rücktritsrecht.
Hätten wir die AGBs vorher gehabt hätte meine Frau so einen
Vertrag nie abgeschlossen.
Meine Frau macht das nebenher und ist als Kleingewerbetreibende tätig.
Was kann ich tun um das Rückgängig zu machen.
Gezahlt haben wir noch nicht.

mfG: Löffler

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Vertragsschluss ist mündlich möglich, daher auch über das Telefon.

Der Vertrag über den Eintrag ist der gewerblichen Tätigkeit Ihrer Ehefrau zuzuordnen. Von daher handelte diese als Unternehmerin gem. § 14 BGB. Aus diesem Grund steht Ihr ein Rücktrittsrecht nach §§ 312, 312b BGB nicht zu.

Aus diesem Grunde ist Ihre Frau auch an den Vertrag gebunden.

Ich bedaure, Ihnen hier keine andere Mitteilung machen zu können. Falls Sie noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Vertragsrecht

Andreas Scholz