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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

private Krankenversicherung doppelt versichert

Wir haben am 6.12.10 unsere private Krankenversicherung bei der DKV schriftlich gekündigt. (per Post, jedoch nicht bei Einschreiben)
Über den Versicherungsvermittler wurde die Annahmeerklärung der neuenVersicherung (Hansemerkur ) der DKV zugestellt.
Die DKV hat uns Mitte Dezember angeschrieben und uns mitgeteilt, dass wir kündigen müssen. Da wir bereits gekündigt hatten, sind wir davon ausgegangen, dass es sich um eine Terminüberschneidung handelt.

Als im Januar nun von beiden Versicherungen die Krankenversicherungsbeiträge abgebucht wurden haben wir die DKV angerufen und um Klärung gebeten. Telefonisch wurde uns mitgeteilt, dass wir die Kündigung nochmals zusenden sollen. Das haben wir dann per Einschreiben erledigt.

Dann bekamen wir die Mitteilung die Kündigung wäre zu spät eingegangen und wir wären weiter bei der DKV versichert.

Trotz Widerruf der Einzugsermächtigung buchte die DKV weiter ab. Ein Telefonat am 28.02.2011 wurde durch Auflegen des Hörers beendet. Zu mindestens wurden die Märzbeiträge nicht wiederholt abgebucht, nachdem wir unsere Bank mit der Stornierung beauftragt hatten.

Jetzt bekommen wir Mahnungen zu den rückständigen Beiträgen.

Frage: Ist unsere Kündigung wirksam oder nicht?
Ich kann auch einen Briefumschlag ohne Inhalt per Einschreiben an die DKV senden. Das Versenden per Einschreiben beweist gar nichts…..

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie müssen tatsächlich beweisen, dass die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist.
Bei Ihrer 1. Kündigung ist der Zugang strittig. Da Sie diesen nicht nachweisen können, muss leider davon ausgegangen werden, dass diese nicht zugegangen ist. Damit ist diese auch nicht wirksam.

Zur 2. Kündigung per Einschreiben.
Das Einschreiben beweist tatsächlich nicht, dass Sie eine Kündigung abgesandt haben, es sei denn Sie hätten Zeugen, die gesehen haben, was Sie in den Umschlag getan haben. Allerdings haben Sie die Antwort der Krankenversicherung: „die Kündigung wäre zu spät eingegangen und wir wären weiter bei der DKV versichert."
Ich gehe davon aus, dass diese Mitteilung schriftlich bei Ihnen eingegangen ist. Damit gibt die Krankenkasse zu, dass sie die 2. Kündigung erhalten hat. Es wird daher davon ausgegangen, dass diese 2. Kündigung mit dem Einschreiben zugegangen ist.
Wann das Einschreiben zugestellt wurde, können Sie bei der Post erfahren, wenn es nicht sowieso ein Einschreiben mit Rückschein war.
Wenn die DKV nun behaupten sollte, dass sie diese 2. Kündigung nicht durch das Einschreiben bekommen hat, dann muss diese substantiiert darlegen, wie sie sonst in den Besitz der Kündigung gekommen sein will, also diese Vermutung erschüttern.
Es kann natürlich sein, dass das Einschreiben für den Zeitpunkt, zu dem Sie ursprünglich kündigen wollten, zu spät angekommen ist. Dann wäre die Kündigung jedoch nicht unwirksam, sondern würde in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wären Sie dann tatsächlich noch in der DKV versichert.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Versicherungsrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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