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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

KFZ gestohlen, anschliessender Verlust der Papiere und Schlüssel

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einiger Zeit wurde mein KFZ gestohlen, woraufhin ich die Polizei und auch die Versicherung kontaktierte.

Die zur Schadenregulierung benötigten Unterlagen verschickte ich immer per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherung.

Leider ging die Sendung mit den Fahrzeugpapieren und den 2 Originalschlüsseln in der Post verloren, worauf mir die Post nach 4wöchiger Wartezeit lediglich den Ersatz von 25 € + Porto erstattete.

Dies alles hatte ich der Versicherung erklärt, und die meinte, dass sie mindestens die Fahrzeugpapiere benötigt.

Daraufhin habe ich bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle die Erklärung an Eidesstatt abgegeben, um nach erneut 5wöchiger Wartezeit Ersatzpapiere zu bekommen, um damit von der Versicherung den Schaden reguliert zu bekommen.

Diese Ersatzpapiere habe ich meiner Versicherung geschickt, aber nun meint sie, doch die Originalpapiere und die Schlüssel zur Regulierung zu benötigen.

Ich bin nicht der Auffassung, dass eine Versicherung zur Schadensregulierung unbedingt die Schlüssel benötigt.

Desweiteren sind die Ersatzpapiere ja nach dem Verlust der Originalpapiere die einzigen gültigen Papiere.

Bitte schreiben Sie mir,
damit ich ungefähr abwägen kann,
evtl. rechtliche Schritte einzuleiten.

Vielen Dank

Andreas Scholz

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie behaupten ggü. der Versicherung, dass Ihr KFZ gestohlen worden sein. Die Versicherung will freilich nur für den Fall die Versicherungsleistung an Sie erbringen, wenn dies auch tatsächlich der Fall gewesen ist, also Versicherungsbetrug zunächst auszuschließen ist.

Gründe, die einen Diebstahl als zumindest angreifbare Behauptung darstellen, ist bspw. der Umstand, dass zum einen die Papiere nicht beigebracht werden können und zum anderen die FZG Schlüssel nicht übergeben werden können. Dies können für die Versicherung genug Anhaltspunkte sein, sich auf den Standpunkt stellen, dass ein Diebstahl tatsächlich nicht vorgelegen habe, der Versicherungsfall daher auch nicht eingetreten ist.

Wenn Ihre Versicherung aufgrund des Fehlens von Papieren und Schlüsseln wie beschrieben nicht leisten will, so hätten Sie die Versicherung auf dem Klagewege in Anspruch zu nehmen. Statthafte Klageart wäre hier die Leistungsklage. Dann aber hätten Sie auch zu beweisen, dass das FZG tatsächlich entwendet worden ist. Dies führt für Sie mittelbar dazu, dass Sie sich auch zum Umstand zu erklären haben, was mit Schlüsseln und Papieren geschehen ist. Sollten keine weiteren Anhaltspunkte dafür sprechen, dass Sie den Versicherungsfall nur vorgetäuscht haben, so wird die Versicherung auf Zahlung der Versicherungssumme verurteilt werden. Weitere Anhaltspunkte, die eine Vortäuschung nahelegten, wären bspw. Geldnöte im Zeitraum der Meldung des Versicherungsfalles oder etwas einschlägige Vorstrafen. Trifft das alles nicht auf Sie zu, dann dürfte allein im unverschuldeten Umstand des Verlustes von Papieren und Schlüsseln kein Grund gesehen werden, Ihnen die Versicherungsleistung zu verweigern.

Liegen solche Anhaltspunkte bei Ihnen also nicht vor, so sollten Sie die Versicherung nochmals darauf hinweisen, dass der Verlust auf dem Postwege eingetreten ist. Sie dürften wohl von der Post entsprechenden Schriftverkehr besitzen, der den Verlust der Postsendung beweisen kann. Weigert sich die Versicherung dann weiter, zu zahlen, so wird der Rechtsstreit wohl unumgänglich sein.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Andreas Scholz