Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Transport- und Speditionsrecht

14 Pakete aus Packstation verschwunden

Hallo,
ich Privatperson. Habe von einem Italienischem Busfahrer der ztwischen italien und Germany pendelt 15 Iphone 3gs von privat zu privat gekauft.
Darüber haben wir auch einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Welche ich nun als Privatperson im ebay verkaufen wollte, um mir ein paar euro nebenbei zu verdienen.
Das ich evt. bei der menge ein gewerbe hätte anmelden müssen, wusste ich nicht.
Aber das wäre ja auch noch rückwirkend machbar gewesen.
Aber zum eigentlichen Thema.
Habe alle Geräte verkauft, alle haben via paypal bezahlt.
Und ich habe die Ware eingepackt, online Frankiert, und dann zur Packstion gebracht.
Dort habe ich dann auch einen einlieferungsbeleg bekommen.
Habe danach den Käufern ihre identcodes geschickt, und freute mich einfach ein paar euros verdient zu haben.
Bis nach einigen Tagen: Sich die ersten Käufer meldeten, und nach der Ware fragten.
Was ich garnicht verstanden habe, denn sie hätte schon längst dasein müssen.
Ich bei dhl angerufen, die hat nachgesehen, und gesagt das der letzte scan der Sendung ist: Ware wurde zum Weitertransport aus der Packstation genommen.
Und das bei allen Sendungen. Danach verliert sich die Spur der Sendungen.
Ich für alle Sendungen einen Nachforschungsantrag gestellt.
Und die suchen ´jetzt nach der Ware.
Dhl forderte mich auf Rechnungen für die sendungen zu schicken, und alle imei nummern.
Kaufvertrag von Privat habe ich geschickt.
Imei nummern habe ich mir aber vor dem versand nicht notiert, weil ich als privatperson eh keine garantie gebe.
Habe ich dhl auch so mitgeteilt.

Zwischenzeitlich haben fast alle Käufer einen Käuferschutzantrag bei Paypal gestellt. Um ihr Geld wiederzubekommen.
Ein verkäufer will mich wegen betrug anzeigen, und den zoll über meine verkäufe im ebay benachrichtigen. Und er will mich auf Schadensersatz, bzw. ich soll die differenz zu einen anderen iphone erstatten.
Aber was kann ich denn dafür wenn DHL die Pakete verliert( sich einer die taschen voll macht.
Können mich die Käufer dafür belangen?

Und jetzt der Hammer: DHL sagte mir heute am Telefon, nachdem ich wiedermal drängelte um infos zu bekommen:
Das die sachen alle an die Konzernsicherheit weitergegeben worden sind, und diese mir jetzt schriftlich mitteilen wird, das sie keinen ersatz leisten werden.
da sie nach rücksprache mit dem Fahrer eindeutig beweisen könnten das sich niemals sendungen in den Fächern der Packstation befanden.

Und mann mich wegen versuchten Betruges anzeigen werde.

Ich weiß ja nicht ob die mich verarschen wollen, aber es geht hier um einen schaden von fast 8000 €
Und Wenn ich der fahrer von DHL wäre würde ich auch sagen das die Fächer leer waren.
Also wird dem Fahrer mehr geglaubt als mir.
Ich habe mir gestern die Packstation angschaut, keine kameras, sonst hätte mann es ja anhand von video beweisen können.
Bitte geben sie mir einen Tip was ich machen soll.

Denn ich drehe langsam durch. Paypal bucht fröhlich die Gelder zurück, obwohl ich gültige versandbelege habe.
Und forden mich auf 8000€ auf mein Konto zu zahlen.

Ich drehe echt durch, am liebsten würde ich mir den DHL Fahrer schnappen der die Pakete von der Packstion abholt.

Aber das würde ich warscheinlich bereuhen.
Also geben sie mir bitte einen Rat was ich machen soll mit dem Käufer der mich anzeigen will beim zoll und schadensersatz fordert, und wie sioll ich mich gegen die nicht wahren behauptungen von DHL wehren.

Mfg

Karlheinz Roth

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen kein Versendungskauf vorliegt.
Hierbei versendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort.
Mit der Beförderung wird regelmäßig ein Drittunternehmen beauftragt. § 447 BGB bestimmt insoweit, dass die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer übergeht.

In diesem Fall müssten Sie nur den Versicherungsanspruch gegenüber DHL durchsetzen.

Ein Versendungskauf liegt in Ihrem Fall aber nicht vor, so dass Sie darlegen und beweisen müssen, dass Sie die verkauften Gegenstände versendet haben. Die Versandbelege reichen insoweit nicht aus, da insoweit kein Beweis dafür erbracht ist, dass in dem Paket auch die verkaufte Ware gewesen ist.

Sie sollten insoweit einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.




Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -

Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Transport- und Speditionsrecht

Karlheinz Roth

Karlheinz Roth

Hamburg

Rechtsanwalt Karlheinz Roth gründete seine Einzelkanzlei 1999 in Hamburg. Heute arbeitet der Jurist mit den Steuerberatern Wegener & Weber in Bürogemeinschaft. Des Weiteren pflegt er enge Kontakte zu Kollegen, die in anderen Rechtsgebieten tätig sind.

Zu den Dienstleistungen von RA Roth zählen die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die Prozessführung. Im September 2008 wurde dem Gründer der Kanzlei, RA Karlheinz Roth, der Titel zertifizierter Testamentsvollstrecker von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn verliehen. Die Verleihung dieser Bezeichnung erfordert den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie ständige Fortbildung.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in den Bereichen des Erb- und Vertragsrechts sowie des Internetrechts.

Die Kanzleiräume liegen im Hamburger Hafen am Johannisbollwerk 20, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Museumsschiff “Rickmer Rickmers”.

Die Bürozeiten der Rechtsanwaltskanzlei Roth sind montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.15 bis 17.00 Uhr organisiert. Termine können in dieser Zeit mit dem Sekretariat vereinbart werden. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich. Bei Bedarf korrespondiert Rechtsanwalt Roth in gutem Englisch.

vollständiges Profil