Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen Stalking unternehmen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Ulrike Böhm und wende mich an Sie, da ich dringend rechtlichen Rat benötige. Seit einigen Wochen werde ich von einer Person belästigt, die mir unangenehme Nachrichten schickt, mich verfolgt und unerwünschte Besuche abstattet. Ich fühle mich zunehmend bedroht und belästigt und weiß nicht, wie ich mich dagegen wehren kann.

Die Situation belastet mich psychisch sehr stark und ich habe Angst, dass sich die Lage weiter verschlimmert. Ich habe bereits versucht, die Person zur Vernunft zu bringen und sie zu ignorieren, jedoch ohne Erfolg. Ich fühle mich hilflos und weiß nicht, welche rechtlichen Schritte ich gegen das Stalking unternehmen kann.

Könnten Sie mir bitte genauer erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um mich gegen diese Belästigung zu wehren? Gibt es spezielle Gesetze, die Stalking verbieten und wie kann ich mich dagegen schützen? Sollte ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten oder gibt es andere Maßnahmen, die ich ergreifen kann?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir konkrete Schritte aufzeigen könnten, wie ich mich vor dieser Belästigung schützen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Böhm

Uwe Riedmüller

Sehr geehrte Frau Böhm,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine juristische Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter dieser belastenden Situation leiden und sich bedroht fühlen. Stalking ist ein ernsthaftes Problem, das nicht unterschätzt werden sollte. Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv dagegen wehren und Maßnahmen ergreifen, um sich vor weiteren Belästigungen zu schützen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass Stalking in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Seit 2007 gibt es das Anti-Stalking-Gesetz, das das beharrliche Verfolgen einer Person unter Strafe stellt. Gemäß § 238 StGB wird Stalking mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Es handelt sich also um eine strafbare Handlung, die nicht toleriert werden sollte.

Um sich gegen das Stalking zu wehren, empfehle ich Ihnen, als ersten Schritt zur Polizei zu gehen und eine Anzeige zu erstatten. Dort können Sie den Sachverhalt schildern, Beweise vorlegen (z.B. unerwünschte Nachrichten, Fotos, Zeugenberichte) und um Hilfe bitten. Die Polizei kann eine Gefährdungsanalyse durchführen und Schutzmaßnahmen für Sie ergreifen. Es ist wichtig, dass Sie die Vorfälle dokumentieren und alle Beweise sammeln, um Ihre Anzeige zu unterstützen.

Des Weiteren können Sie auch eine einstweilige Verfügung gegen die belästigende Person beantragen. Diese richterliche Anordnung verbietet es der Person, sich Ihnen zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Person strafrechtlich belangt werden.

Darüber hinaus ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um psychologische Unterstützung zu erhalten und mit der Belastung umzugehen. Es gibt auch Beratungsstellen und Opferschutzorganisationen, die Ihnen weiterhelfen können.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie sich nicht alleine fühlen und dass Sie aktiv gegen das Stalking vorgehen. Sie haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und sollten sich nicht scheuen, rechtliche Schritte einzuleiten, um sich zu schützen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie ermutigen, gegen das Stalking vorzugehen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Beratung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Uwe Riedmüller, Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Strafrecht

Uwe Riedmüller