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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Schmerzensgeld/Schadenersatz

Guten Tag,

in kürze fasse ich mich zusammen: vor ein paar Monaten haben meine Tochter und ich gemerkt, dass bei uns aus der Wohnung eine ziemlich großer Teil unseres Geldes verschwunden ist. Daraufhin haben wir eine Spionkamera mit Bewegungssensor installiert und schon ein Monat später wurde, noch zu der Zeit mein Mann, erwischt. Er war die einzige Person, die von unserer Abwesenheit gewusste hatte.

Die Sache ist, dass wir beide erst seit 1,5 Jahren verheiratet und aufgrund unserer Arbeitsbedingungen auf verschiedene Wohnorte angewiesen waren. Mein Ex-Mann war damals bei uns immer willkommen, jedoch nur als einer von uns beiden zu Hause war, was wiederum heißt, er besaß von unserer Wohnung keinen Schlüssel. (Nach dem Verbrechen habe ich mit ihm einen Gespräch geführt, in dem er zugibt, dass er keinen Schlüssel von meiner Wohnung besitzt. Diesen Gespräch habe ich ebenso aufgenommen)

Es kann nur bedeutet, dass mein Ex-Mann heimlich von meiner Wohnung einen Ersatzschlüssel gemacht hat, z.B. als wir beide im Urlaub waren.

Das Video wurde im Zimmer von meiner Tochter aufgenommen, wo auch der Teil des Geldes verschwunden ist. Auf der Aufnahme sieht man deutlich wie er die Schränke und alle möglichen privaten Sachen von meiner Tochter durchsucht.
Ebenso auf dem Video ist zu hören wie er in unserem Haustelefon etwas eintippt oder möglicherweise eingehende Anrufe prüft.

Es ist schwierig zu sagen wie oft er uns in unserer Abwesenheit „besucht“ hat. Jedenfalls von dem Geld hatte er keine Ahnung und er müsste sehr viel Zeit gehabt haben, um es zu finden. Es kann nur heißen, dass er sich andauernd in unserer Wohnung aufgehalten hat.

Mittlerweile habe ich meinen Ex-Mann angezeigt. Es wurde mir trotz der Beweise klar gemacht, dass das Geld unwahrscheinlich ist zuruckzubekommen. Da auf der Aufnahme nicht zu sehen ist, dass er das Geld genommen hat.

Meine Fragen wären, welche Chancen ich habe mindestens etwas aus dieser Situation rauszuholen? Auch wenn er nicht der jenige gewesen wäre, der das Geld genommen hat, auch dann dürfte er heimlich keinen Schlüssel von der Wohnung machen geschweige die Sachen durchzusuchen insbesondere von meiner Tochter, die für ihn bloß eine Stieftochter seit 2009 ist.

Als ich meinen Ex-Mann damals wegen dem Geld angesprochen hatte, fühlte er sich relativ sicher, da er nicht daran glauben könnte, dass ich mich trauen würde ihn anzuzeigen. Da das Stellen der Anzeige für mich Scheidung bedeutete. Laut der Ausländerbehörde sollten wir beide eine 2 jährige Ehe geführt haben und dementsprechend würde es für uns Ausweisung aus Deutschland bedeuten.
Also hat er unsere Situation und ebenso Vertrauen ausgenutzt. Als Folge kostet es mir sehr viele Nerven, Zeit und Geld ihn anzuzeigen, Anwälte wegen dem Aufenthalt in Deutschland zu nehmen. Ich war sogar beim Arzt weil ich Schlafstörungen und Neurlogische Störungen habe.

Wenn das gestohlene Geld schon nicht zurückzuholen ist, kann ich mit Schmerzensgeld rechnen? Oder z.B. Schadenersatz für den ausgetauschten Schloss oder Kosten für die Spionkamera?

Welche Folgen hat es im Allgemeinen für ihn? Geldstrafe/Gefängnis?

LG Ratsuchende

Bernhard Müller

Sehr geehrte Fragestellerin,

hier liegt ein schwerer Diebstahl nach § 243 I Nr. 1 StGB vor. Der theoretische Strafrahmen liegt zwischen 3 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Wenn dieser nicht nachgewiesen werden kann, bleibt noch Hausfriedensbruch § 123 StGB. Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Wo genau innerhalb des Strafrahmens die Strafe liegen wird, kann so pauschal nicht gesagt werden.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld dürfte hier nicht vorliegen.
Auf Ersatz des gestohlenen Geldes haben Sie Anspruch. Allerdings müßten Sie beweisen, dass er dies gestohlen hat. Hier sollten Sie abwarten, wie das Strafverfahren ausgeht. Im Fall der Verurteilung wegen des schweren Diebstahls können Sie das Strafurteil als Beweis im Zivilprozeß verwenden.

Die Kosten für das ausgetauschte Schloß, können Sie zurück verlangen.
Mit den Kosten für die Kamera sieht es schon schwieriger aus, weil Sie diese noch für andere Sachen verwenden können. Dies ist etwas Ermessenssache des Richters.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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Experte für Strafrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

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