Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Legalitätsprüfung eines Produktes!

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation. Angenommen ich habe einen Onlineshop (in Deutschland) in welchem ich ein Produkt verkaufe, welches unter dem Aspekt eines Badesalzes angeboten wird.

Dieses allerdings von den meisten Kunden als Mittel genutzt wird um sich zu berauschen. Ich warne auf meiner Seite außerdem vor dem menschlichen Konsum und weise auf eventuelle Symptome hin, die nach dem Konsum auftreten können.

Der Hersteller sitzt in Europa und bestätigt mir die Legalität und gibt an, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind und dieses Produkt nicht gegen das AMG/ BtmG verstößt.

Dennoch bin ich etwas verunsichert und möchte gerne Gewissheit haben, ob ich dieses Produkt weiterhin legal verkaufen kann.

Auch eine Analyse auf die gängigsten BTM Stoffe werde ich machen lassen. Das Produkt heißt: Charge Badesalz.

Bei offenen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Wilking

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Solange der Handel mit dem Produkt nicht untersagt bzw. eingeschränkt ist, es also insbesondere nicht unter das BtMG oder AMG fällt, können Sie es grundsätzlich auch über Ihren Online-Shop vertreiben.

Da bekannt ist, dass das Produkt auch zum „Berauschen“ benutzt wird, obliegt Ihnen als Händler aber eine besondere Erkundigungs– und Prüfungspflicht, an die strenge Anforderungen zu stellen sind. Sie dürfen sich deshalb nicht allein auf die Auskunft des Produzenten des Badesalzes verlassen. Dieser ist keine im Sinne der Rechtsprechung verlässliche Auskunftsperson, vgl. OLG Zweibrücken: Urteil vom 25.05.2010 - 1 Ss 13/10 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20Ss%2013%2F10&Suche=1%20Ss%2013%2F10).

Wenn Sie als Händler aber wie geplant eine eigene Überprüfung auf verbotene Inhaltsstoffe vornehmen, zudem eine schriftliche Zusicherung der Legalität durch den Hersteller haben und das Produkt auch nicht als Rauschmittel bewerben, sondern vielmehr auf die Gefahren eines Konsums deutlich aufmerksam machen, stehen dem Handel momentan meines Erachtens keine rechtlichen Vorschriften im Wege. Allerdings müssen sie immer im Auge behalten, ob die Inhaltsstoffe nicht zu einem späteren Zeitpunkt per Rechtsverordnung in das BtMG aufgenommen werden (wie z.B. bei „Spice“ geschehen), da hierdurch ein weiterer Handel illegal werden würde.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Strafrecht

Jan Wilking

Jan Wilking

Oldenburg, Vorpommern

Ich biete Ihnen über 30 Jahre Erfahrung in der Medienbranche, sowohl vor als auch hinter den Kulissen; zudem war ich mehrere Jahre als Justiziar beim Marktführer für Multimedia-Software tätig. Diese Erfahrungen setze ich kreativ ein, um Ihre Rechte zu schützen! Ich berate Sie gerne, insbesondere im Bereich Markenanmeldung und -verteidigung:


Rechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg

Tel: 0441-7779786
Fax: 0441-7779346
E-Mail: info@jan-wilking.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE272376201

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung \"Rechtsanwalt\" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Folgende Gebühren- und Berufsordnungen gelten:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG Fachanwaltsordnung - FAO Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften sind unter www.brak.de zu finden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover in Höhe von 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr und 250.000 EUR je Versicherungsfall.

vollständiges Profil