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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Kann ich meine Aussage vor Gericht widerrufen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat in einer rechtlichen Angelegenheit benötige. Mein Name ist Christine Fischbacher und ich stehe derzeit als Zeugin in einem Strafverfahren vor Gericht. Ich habe bereits eine Aussage gemacht, die jedoch aufgrund neuer Erkenntnisse möglicherweise nicht mehr der Wahrheit entspricht. Nun frage ich mich, ob es möglich ist, meine Aussage vor Gericht zu widerrufen.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich wurde als Zeugin in einem Fall von Körperverletzung vorgeladen. In meiner ersten Aussage habe ich Angaben gemacht, die ich zu diesem Zeitpunkt für korrekt hielt. Jedoch sind mir in der Zwischenzeit Informationen zugekommen, die meine Aussage in einem anderen Licht erscheinen lassen. Ich habe nun Bedenken, dass meine ursprüngliche Aussage zu einer falschen Verurteilung führen könnte.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich eventuell falsche Angaben gemacht habe und dadurch die Wahrheitsfindung erschwert wird. Ich möchte nicht, dass durch meine Aussage eine ungerechte Entscheidung getroffen wird. Deshalb frage ich mich, ob es rechtlich möglich ist, meine Aussage vor Gericht zu widerrufen und gegebenenfalls eine neue, korrigierte Aussage zu machen.

Ich bitte Sie daher um Ihre Einschätzung zu meiner Situation und darum, welche rechtlichen Möglichkeiten mir offenstehen, um meine Aussage zu widerrufen. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Aussage vor Gericht zu korrigieren? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christine Fischbacher

Ludwig Kuhn

Sehr geehrte Frau Fischbacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine rechtliche Expertise. In Ihrer Situation ist es verständlich, dass Sie besorgt sind, dass Ihre Aussage möglicherweise zu einer falschen Verurteilung führen könnte. Es ist wichtig, dass die Wahrheitsfindung in einem Strafverfahren gewährleistet ist und Sie als Zeugin dazu beitragen möchten, dass die richtige Entscheidung getroffen wird.

Grundsätzlich ist es möglich, eine Aussage vor Gericht zu widerrufen und eine korrigierte Aussage zu machen. Dies wird als "Aussageänderung" bezeichnet. Eine Aussageänderung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, zum Beispiel wenn neue Beweise auftauchen, die die ursprüngliche Aussage in Frage stellen, oder wenn sich Ihre Erinnerungen an den Vorfall klären. Es ist wichtig, dass Sie ehrlich und transparent sind, wenn Sie eine Aussageänderung vornehmen möchten.

Um eine Aussageänderung vor Gericht vorzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen Sie dies dem Gericht mitteilen und Ihren Wunsch nach einer Änderung Ihrer Aussage begründen. Es ist wichtig, dass Sie plausible Gründe für den Widerruf Ihrer Aussage vorlegen können, um Ihre Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden.

Des Weiteren ist es ratsam, sich rechtzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie in diesem Prozess unterstützen kann. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Aussageänderung rechtlich fundiert zu begründen und den Prozess vor Gericht zu begleiten. Er kann Ihnen auch dabei helfen, mögliche Konsequenzen einer Aussageänderung abzuschätzen und Ihnen juristische Ratschläge geben, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie den Mut haben, Ihre Aussage zu widerrufen, wenn Sie Zweifel an deren Richtigkeit haben. Die Wahrheitsfindung und die Gewährleistung eines gerechten Gerichtsverfahrens stehen im Vordergrund, und Ihre ehrliche Kooperation ist von großer Bedeutung.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Kuhn, Rechtsanwalt

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